Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Lale AkgünLale AkgünSPD95 - Köln II Dagegen gestimmt
Portrait von Gregor AmannGregor AmannSPD183 - Frankfurt am Main I Dagegen gestimmt
Portrait von Gerd AndresGerd AndresSPD41 - Stadt Hannover I Dagegen gestimmt
Portrait von Niels AnnenNiels AnnenSPD21 - Hamburg-Eimsbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer ArnoldRainer ArnoldSPD263 - Nürtingen Dagegen gestimmt
Portrait von Hüseyin AydinHüseyin AydinDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Ernst BahrErnst BahrSPD56 - Prignitz - Ostprignitz - Ruppin - Havelland I Dagegen gestimmt
Portrait von Doris BarnettDoris BarnettSPD209 - Ludwigshafen /Frankenthal Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Peter BartelsHans-Peter BartelsSPD5 - Kiel Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus BarthelKlaus BarthelSPD225 - Starnberg Dagegen gestimmt
Portrait von Sören BartolSören BartolSPD173 - Marburg Dagegen gestimmt
Portrait von Dietmar BartschDietmar BartschDIE LINKE13 - Schwerin - Ludwigslust Dagegen gestimmt
Portrait von Birgitt BenderBirgitt BenderDIE GRÜNEN260 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus Uwe BenneterKlaus Uwe BenneterSPD80 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Ute BergUte BergSPD138 - Paderborn Dagegen gestimmt
Portrait von Petra BierwirthPetra BierwirthSPD59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dagegen gestimmt
Portrait von Karin BinderKarin BinderDIE LINKE272 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Lothar BindingLothar BindingSPD275 - Heidelberg-Weinheim Dagegen gestimmt
Portrait von Renate BlankRenate BlankCDU/CSU246 - Nürnberg-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Volker BlumentrittVolker BlumentrittSPD195 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Clemens BollenClemens BollenSPD26 - Unterems Dagegen gestimmt
Portrait von Gerd Friedrich BollmannGerd Friedrich BollmannSPD142 - Herne - Bochum II Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander BondeAlexander BondeDIE GRÜNEN284 - Emmendingen-Lahr Dagegen gestimmt
Portrait von Gerhard BotzGerhard BotzSPD197 - Sonneberg - Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Orla-Kreis Dagegen gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut