Änderung des Stammzellgesetzes

Mit 346 Ja-Stimmen hat der Bundestag der umstrittenen Änderung des Stammzellgesetzes zugestimmt. Die große Mehrheit der SPD- und FDP-Parlamentarier stimmte dafür, die Union sowie die Linksfraktion votierten mehrheitlich knapp, die Grünen fast geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
346
Dagegen gestimmt
227
Enthalten
6
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Hüseyin AydinHüseyin AydinDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Dietmar BartschDietmar BartschDIE LINKE13 - Schwerin - Ludwigslust Dafür gestimmt
Portrait von Karin BinderKarin BinderDIE LINKE272 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Lothar BiskyLothar BiskyDIE LINKE63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Nicht beteiligt
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Eva Bulling-SchröterEva Bulling-SchröterDIE LINKE218 - Ingolstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Martina BungeMartina BungeDIE LINKE12 - Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim Dafür gestimmt
Portrait von Roland ClausRoland ClausDIE LINKE74 - Burgenland Dafür gestimmt
Portrait von Sevim DağdelenSevim DağdelenDIE LINKE115 - Krefeld II - Wesel II Dagegen gestimmt
Portrait von Diether DehmDiether DehmDIE LINKE42 - Stadt Hannover II Dagegen gestimmt
Portrait von Werner DreibusWerner DreibusDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Dagmar EnkelmannDagmar EnkelmannDIE LINKE59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dafür gestimmt
Profilbild von Klaus ErnstKlaus ErnstDIE LINKE251 - Schweinfurt Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang Gehrcke-ReymannWolfgang Gehrcke-ReymannDIE LINKE184 - Frankfurt am Main II Dagegen gestimmt
Portrait von Diana GolzeDiana GolzeDIE LINKE60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Nicht beteiligt
Portrait von Gregor GysiGregor GysiDIE LINKE85 - Berlin-Treptow-Köpenick Dafür gestimmt
Portrait von Heike HänselHeike HänselDIE LINKE291 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Lutz HeilmannLutz HeilmannDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Kurt HillHans-Kurt HillDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Nele HirschNele HirschDIE LINKE193 - Gotha - Ilm-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Inge HögerInge HögerDIE LINKE134 - Herford - Minden Lübbecke II Dagegen gestimmt
Portrait von Barbara HöllBarbara HöllDIE LINKE153 - Leipzig I Nicht beteiligt
Portrait von Ulla JelpkeUlla JelpkeDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Lukrezia Luise JochimsenLukrezia Luise JochimsenDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Hakki KeskinHakki KeskinDIE LINKE82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt

Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die unter hohen Auflagen stehende Forschung an bereits existierenden embryonalen Stammzelllinien in Deutschland Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin zu ermöglichen, ohne dass von Deutschland aus die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Dasselbe gilt für internationale Kooperationen im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002. Mit dem "Gesetzentwurf 16/7981 (Stichtag verschieben)" vom 11. April 2008 wurde ein Kompromiss auf die offene Frage zum weiteren Umgang der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland gefunden. Die Verabschiedung des Stammzellgesetzes am 25. April 2002 erlaubte erstmals unter strengen Voraussetzungen die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen in Deutschland, sofern sie in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Eine Anpassung der Stichtagsregelung auf ein Datum der jüngsten Vergangenheit wurde seitens der Antragsteller für notwendig erachtet, da die Zahl der vor dem Stichtag des 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Zelllinien stark rückläufig sei. Dies hätte eine erhebliche Einschränkung des Umfangs der wissenschaftlichen Forschung zur Folge. Zudem seien die vor dem Stichtag gewonnenen Stammzellen lediglich unter "suboptimalen Kulturbedingungen kultiviert worden", was den wissenschaftlichen Nutzen in Frage stelle. Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen bleiben in Deutschland ohne Genehmigung weiterhin, sowie die Herstellung generell strafbar. Die Debatte um embryonale Stammzellforschung wurde im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert, da sie aus der Sicht mehrerer Abgeordneter viele ethische und moralische Fragen aufwerfe, die nur das individuelle Gewissen beantworten könne. Daher gab es zu dieser Abstimmung parteiübergreifend keinen Fraktionszwang. Zuvor waren der Gesetzentwurf 16/7982 (Stammzellforschung liberalisieren, zum Abstimmungsverhalten), sowie der Gesetzentwurf 16/7983 (Stammzellforschung verbieten, zum Abstimmungsverhalten) mehrheitlich abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf 16/7984 (Straffreiheit für Forscher) und der Antrag 16/7985 (Stichtag beibehalten) wurden nach der erfolgreichen Annahme des Gesetzentwurfs 16/7981 (Stichtag verschieben) nicht mehr zur namentlichen Abstimmung gegeben.