Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss überprüft einzelne Kostenpunkte, um dem Bundestag seine Einschätzung dazu mitzuteilen. Der Arbeitsmarkt, Rentenausgaben, Zinsen, staatliche Zuwendungen und Staatsbedienstete machen bereits über zwei Drittel der Ausgaben aus. Nun muss überlegt werden, wie der Rest sinnvoll investiert werden kann. Dabei sollen die im Vertrag über die Europäische Union festgelegten Grenzen der staatlichen Neuverschuldung eingehalten werden. Nach parlamentarischem Brauch führt den Vorsitz stets ein Mitglied der größten Oppositionsfraktion.