Mietendeckel

Mit dem Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung ("Mietendeckel") beschließt das Berliner Abgeordnetenhaus eine gesetzliche Mietenbegrenzung für den Wohnungsmarkt in Berlin.

Der Antrag wurde mit 85 Ja-Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und Linke angenommen. Die Oppositionsfraktionen FDP, CDU und AfD stimmten mit 64 Nein-Stimmen gegen den Antrag. Es gab auch eine Enthaltung.

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Dafür gestimmt
85
Dagegen gestimmt
64
Enthalten
1
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 160 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Harald MoritzHarald MoritzDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Ines SchmidtInes SchmidtDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Karin HalschKarin HalschSPD Nicht beteiligt
Portrait von Tommy TaborTommy TaborAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan StandfußStephan StandfußCDU Dagegen gestimmt
Portrait von Daniel WesenerDaniel WesenerDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Joschka LangenbrinckJoschka LangenbrinckSPD Dafür gestimmt
Portrait von Stefan EversStefan EversCDU Dagegen gestimmt
Man sieht mich im Treppenhaus des Abgeordnetenahuses vor einer weißen Wand stehen. Ich trage ein schwarzes T-Shirt, eine braune Jacke und lache.Susanna KahlefeldDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Hendrikje KleinHendrikje KleinDIE LINKE Dafür gestimmt
Derya ÇağlarDerya ÇağlarSPD Dafür gestimmt
Portrait von Bruni Wildenhein-LauterbachBruni Wildenhein-LauterbachSPD Dafür gestimmt
Portrait von Gunnar N. LindemannGunnar N. LindemannAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Maik PennMaik PennCDU Dagegen gestimmt
Portrait von Notker SchweikhardtNotker SchweikhardtDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Harald WolfHarald WolfDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Sven KohlmeierSven KohlmeierSPD Nicht beteiligt
Andreas Wild MdAAndreas Wildfraktionslos Dagegen gestimmt
Portrait von Turgut AltuğTurgut AltuğDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Stefanie FuchsStefanie FuchsDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Thomas SeerigThomas SeerigFDP Dagegen gestimmt
Portrait von Tino SchopfTino SchopfSPD Dafür gestimmt
Portraitfoto Hugh Bronson Februar 2023Hugh Theodore BronsonAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Christian HausmannHans-Christian HausmannCDU Dagegen gestimmt
Andreas Otto, MdAAndreas OttoDIE GRÜNEN Dafür gestimmt

Das kontrovers diskutierte Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung ("Mietendeckel") fordert das Berliner Abgeordnetenhaus auf, eine gesetzliche Mietenbegrenzung für den Wohnungsmarkt in Berlin festzulegen. Die Nettokaltmieten sollen sich dabei an den Preisen des Mietspiegels 2013 orientieren.  Man habe sich für 2013 entschieden, da die Mieten aus diesem Jahr noch als nicht überhöht gelten.

Das Gesetz sei eine Reaktion auf die immer weiter steigenden Mieten in Berlin. So gibt es gar Forderungen aus der Zivilgesellschaft nach Enteignungen von Immobilienunternehmen. Erste Abhilfe solle nun der für fünf Jahre geltende Mietendeckel bringen:

  • Der Mietendeckel betrifft alle Wohnungen mit Ausnahme von Sozialwohnungen, Trägerwohnungen, Wohnungen in Wohnheimen und Neubauwohnungen, die ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig wurden. Auch Wohnungen, die ehemals dauerhaft unbewohnt waren und zu Wohnzwecken renoviert worden sind, betrifft der Mietendeckel nicht.
  • Das Gesetz beschließt, dass Mieten in Mietverhältnissen, die bereits vor dem 18. Juni 2019 (Stichtag) abgeschlossen wurden, auf dem preislichen Stand des Stichtages bleiben. "Wurde vertraglich eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart, ist die zu diesem Stichtag geschuldete Miete maßgeblich." (Quelle: Gesetzentwurf)
  • Bei Wohnungen, die nach dem Stichtag erstmals vermietet wurden, wird die zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Miete als Maßstab genommen.
  • Auch bei Wohnungen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wiedervermietet werden, ist es dementsprechend per Gesetz verboten, eine höhere Miete als die eingefrorene zu verlangen.
  • Um sicherzustellen, dass die Mieten verhältnismäßig sind, dürfen die Mieten nicht mehr als 20% über der in der Mietentabelle festgelegten Werte liegen. Entscheidend für den Wert ist dabei das Alter der Wohnung (erstmalige Bezugsfertigkeit) und ob die Wohnung eine Sammelheizung und ein Bad hat.

Die Vermieter:innen müssen den Mieter:innen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Auskunft über die zulässige Miethöhe erteilen. Auch das Bezirksamt kann Auskunft über die zulässige Miethöhe erteilen.  Anders als ursprünglich geplant kann das Bezirksamt die gesetzlichen Mietpreisregelungen nicht rechtlich durchsetzen. Stattdessen müssen Mieter die Einhaltung des Mietendeckels selber juristisch durchsetzen. Nach der Gesetzesänderungen sind Modernisierungen weiterhin möglich, sofern dadurch die Miete nicht um mehr als einen Euro pro Quadratmeter erhöht wird. Vermieter:innen müssen zudem die erhöhte Miete bei der Investitionsbank Berlin melden. Für Verstöße gegen den Mietendeckel kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

Der Antrag wurde mit 85 Ja-Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und Linke angenommen. Die Oppositionsfraktionen FDP, CDU und AfD stimmten mit 64 Nein-Stimmen gegen den Antrag. Lars Düsterhöft von der SPD-Fraktion enthielt sich seiner Stimme.