Bayern - Fragen & Antworten

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Antwort von Christian Bernreiter
CSU
• 08.01.2025

Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung besteht ab 3 km Schulweg (ab Jahrgangsstufe 5). Zuständig für Sie ist die Stadt München bzw. das StMUK.

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Antwort von Ilse Aigner
CSU
• 21.01.2025

Ich möchte Ihnen zustimmen: „Aussitzen“ ist keine Option. Die Nachbetrachtungen laufen bereits.

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Antwort von Andreas Winhart
AfD
• 29.12.2024

Wenn es um das Verbringen von Tieren ins Ausland (Schlachtrinder außerhalb der EU etc.) oder den Import von Tieren geht achtet die AfD auf die tiergerechte Ausgestaltung von Gesetzen und Vorschriften.

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Antwort von Florian von Brunn
SPD
• 24.01.2025

Sie haben recht: Hier gibt es großen Handlungsbedarf.

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