Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes

Der Regierungsentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes wurde einstimmig angenommen.

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Dafür gestimmt
169
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Martin HuberMartin HuberCSU Dafür gestimmt
Portrait von Tobias ReißTobias ReißCSU307 - Tirschenreuth Dafür gestimmt
Portrait von Albert FürackerAlbert FürackerCSU303 - Neumarkt i.d.OPf. Nicht beteiligt
Bild MdL Michael HofmannMichael HofmannCSU405 - Forchheim Dafür gestimmt
Portrait von Walter NusselWalter NusselCSU507 - Erlangen-Höchstadt Dafür gestimmt
Portrait von Ludwig von und zu LerchenfeldLudwig von und zu LerchenfeldCSU Dafür gestimmt
Portrait von Sandro KirchnerSandro KirchnerCSU603 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Ludwig SpaenleLudwig SpaenleCSU108 - München-Schwabing Dafür gestimmt
Portrait von Johannes HintersbergerJohannes HintersbergerCSU Dafür gestimmt
Portrait von Reinhold BockletReinhold BockletCSU117 - Fürstenfeldbruck-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Eberhard RotterEberhard RotterCSU710 - Lindau, Sonthofen Dafür gestimmt
Portrait von Ute Eiling-HütigUte Eiling-HütigCSU128 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard WaschlerGerhard WaschlerCSU205 - Passau-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Walter TaubenederWalter TaubenederCSU206 - Passau-West Dafür gestimmt
Portrait von Otto LedererOtto LedererCSU127 - Rosenheim-West Dafür gestimmt
Portrait von Alexander FlierlAlexander FlierlCSU306 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard EckGerhard EckCSU608 - Schweinfurt Nicht beteiligt
Portrait von Alexander KönigAlexander KönigCSU406 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Andreas SchalkAndreas SchalkCSU Dafür gestimmt
Portrait von Joachim HerrmannJoachim HerrmannCSU508 - Erlangen-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Steffen VogelSteffen VogelCSU604 - Haßberge, Rhön-Grabfeld Dafür gestimmt
Martin Bachhuber, Mitglied des LandtagsMartin BachhuberCSU110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Bernd KränzleBernd KränzleCSU Dafür gestimmt
Portrait von Christine HaderthauerChristine HaderthauerCSU118 - Ingolstadt Dafür gestimmt
Portrait von Angelika SchorerAngelika SchorerCSU711 - Marktoberdorf Dafür gestimmt

Das Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) gleicht blinden und taubblinden Menschen ihre durch diese Behinderungen bedingten Mehraufwendungen aus. Blinde und taubblinde Menschen, die Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI ) haben, erhalten ein gekürztes Blindengeld, weil ein Teil des durch Blindheit oder Taubblindheit bedingten Mehrbedarfs durch die Pflegeversicherungsleistungen gedeckt wird.
Der zentrale Grund für den Gesetzentwurf ist die Anpassung der bestehenden Gesetzestexte an den ab dem 1. Januar 2017 im SGB XI geltenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den damit verbundenen Wechsel von bisher drei Pflegestufen zu zukünftig fünf Pflegegraden.
Durch die Änderungen der Anrechnungsregelung werde laut Antrag ein zusätzlicher jährlicher Finanzmehrbedarf von ca. 105.000 Euro entstehen.
Die Anpassung der Anrechnungsregelung an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff solle sicherstellen, dass kein blinder oder taubblinder Mensch durch die Änderungen ein geringeres Blindengeld erhält.