Baden-Württemberg

Wahlportal zur Landtagswahl Baden-Württemberg 2026

Nach der Wahl ist vor der neuen Legislaturperiode - und dazwischen? Ist weiterhin der alte Landtag zuständig. Die Abgeordneten des aktuellen Landtags Baden-Württemberg findest du hier – inklusive Abstimmungsverhalten und Ausschussmitgliedschaften. 

Die Legislatur des 17. Landtags endet am 30.04.2026. Bis dahin sind die Abgeordneten befragbar. Der neue Landtag hat seine erste Sitzung am 12. Mai 2026.

Auch nach der Wahl findest du hier im Wahlportal:

  • alle 571 Direktkandiderende in den 70 Wahlkreisen
  • Fragen und Antworten der Kandidierenden zu wichtigen politischen Themen
  • die Wahlprogramme der Parteien zur Landtagswahl 2026
  • Antworten auf häufige Fragen zu unseren Angeboten zur Wahl in Baden-Württemberg im FAQ

 

Antworten auf eure Fragen

Frage von Friedemann G. • 27.02.2026
Ihre Aktivitäten in Sache integrativer Heilkunde?
Portrait von Simon Herzog
Antwort 25.08.2026 von Simon Herzog CDU

Naturheilkundliche und integrative Ansätze können aus meiner Sicht eine sinnvolle Ergänzung der medizinischen Versorgung darstellen. Entscheidend ist für mich dabei, dass sich medizinische Angebote an Wirksamkeit, Qualität und Patientensicherheit messen lassen.

Simone Kirschbaum
Antwort 12.08.2026 von Simone Kirschbaum SPD

Ja, ich habe das Mitgliederbegehren gegen eine Verschärfung des Bürgergelds unterstützt.

Portrait von Andreas Renner
Antwort 28.07.2026 von Andreas Renner CDU

Für mich bleibt entscheidend, dass Respekt, Fairness und die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten gewahrt werden.

Portrait von Manuel Hagel
Antwort 12.05.2026 von Manuel Hagel CDU

Inklusion stärken heißt Chancen eröffnen: Mehr Teilhabe, bessere Bildung, Arbeit und Wohnen – für ein starkes Baden-Württemberg.

Silke Gericke 2026
Antwort 17.04.2026 von Silke Gericke BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Für das Zipfelbachtal ist uns aktuell keine konkret Maßnahmen zur Asphaltierung oder zum Ausbau eines befestigtem Radwegs in diesem Bereich bekannt.

Portrait von Muhterem Aras
Antwort 16.04.2026 von Muhterem Aras BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Es bestehen grundlegende Unterschiede zwischen den Systemen: Beamtinnen und Beamte unterliegen besonderen Pflichten, etwa dem Streikverbot und einer besonderen Loyalität gegenüber dem Staat. Im Gegenzug ist der Staat verfassungsrechtlich verpflichtet, eine angemessene Besoldung und Versorgung sicherzustellen.