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Frage von Margarete P. •

Wie begründen Sie die deutliche Besserstellung der Beamten in Bezug auf Besoldung und Pensionen gegenüber den Beschäftigten in der freien Wirtschaft?

Wie begründen Sie die deutliche Besserstellung der Beamten in Bezug auf Besoldung und Pensionen gegenüber den Beschäftigten in der freien Wirtschaft?

Gestern Abend bei der SWR3 Wahlarena (26.02.26, 20:15 - 22:35 Uhr) zur Landtagswahl in Baden-Württemberg hat ein Fragesteller berichtet, dass die Rentner 300 € Corona-Hilfe bekommen hätten und die Pensionäre 3.000 €. Ebenso erhält der Beamte ca. 72 % seines letzten! Gehalts und die gesetzlich Rentenversicherten müssen sich mit 48 % zufriedengeben. Weiter erhält der Beamte bei Krankheit unbefristet 100 % Gehaltsfortzahlung, der gesetzlich Kranken- und Rentenversicherte muss nach 6 Wochen Krankheit mit Abschlägen zurechtkommen. Weiter haben die Beamten eine nahezu 100%ige Beschäftigungsgarantie und in der freien Wirtschaft tätigen müssen sich bei Wirtschaftskrisen (wie aktuell und schon häufiger vorgekommen) um ihren Arbeitsplatz sorgen - und bekommen trotzdem weder Orts- noch Kinderzuschläge noch Vergünstigungen bei Versicherungen und Kred

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich kann gut nachvollziehen, dass Unterschiede zwischen Beamtinnen und Beamten, Rentnerinnen und Rentnern sowie Beschäftigten in der Privatwirtschaft vielfach als ungerecht wahrgenommen werden – gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten wächst der Wunsch nach nachvollziehbarer und fairer Behandlung. Dieses Anliegen nehme ich sehr ernst.

Wichtig ist zunächst eine klare Einordnung der Corona-bedingten Zahlungen: Die oft zitierte Gegenüberstellung „300 Euro für Rentner, 3.000 Euro für Pensionäre“ greift zu kurz. Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhielten Rentnerinnen und Rentner ebenso wie Pensionäre und Erwerbstätige. Die 3.000 Euro hingegen beziehen sich auf eine mögliche steuerfreie Inflationsausgleichsprämie, die Arbeitgeber – sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst im Rahmen von Tarifabschlüssen – gewähren konnten. Es handelt sich also um unterschiedliche Instrumente, die häufig miteinander vermischt werden.

Darüber hinaus bestehen grundlegende Unterschiede zwischen den Systemen: Beamtinnen und Beamte unterliegen besonderen Pflichten, etwa dem Streikverbot und einer besonderen Loyalität gegenüber dem Staat. Im Gegenzug ist der Staat verfassungsrechtlich verpflichtet, eine angemessene Besoldung und Versorgung sicherzustellen (Alimentationsprinzip). Das ist keine politische Option, sondern geltendes Recht.

Gleichzeitig halte ich es für richtig, regelmäßig zu prüfen, wo der Beamtenstatus erforderlich ist – insbesondere bei hoheitlichen Aufgaben wie in Polizei, Justiz oder Steuerverwaltung – und wo auch andere Beschäftigungsformen sinnvoll sein können. Eine solche Abwägung gehört zu einer verantwortungsvollen Personalpolitik.

Zugleich dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren, dass der öffentliche Dienst im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte steht. Attraktive Arbeitsbedingungen sind daher unerlässlich – für Beamtinnen und Beamte ebenso wie für Tarifbeschäftigte. Pauschale Infragestellungen können hier kontraproduktiv sein.

Mir ist wichtig, die Debatte sachlich zu führen. Es geht nicht darum, verschiedene Gruppen gegeneinander auszuspielen, sondern darum, faire und tragfähige Lösungen zu entwickeln – für eine starke Rente, stabile öffentliche Finanzen und einen leistungsfähigen Staat.

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