Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung dient zwei Hauptzwecken: Er gleicht das Defizit aus, das entsteht, weil die Beiträge allein die Ausgaben nicht decken, und er finanziert sogenannte „versicherungsfremde“ bzw. „nicht beitragsgedeckte“ Leistungen, die – aus guten Gründen – die gesamte Gesellschaft tragen soll.