Weitere Fragen an Andreas Schwab
Gerade die Möglichkeit, Sanktionsentscheidungen vor den Gerichten der Europäischen Union anzufechten, zeigt, dass rechtsstaatliche Kontrolle besteht und Entscheidungen überprüfbar sind
Würde man das bestehende Limit anheben, ließe sich der Status als „Fahrrad“ rechtlich kaum noch aufrechterhalten. Die Folge wäre eine Einordnung als Kraftfahrzeug der L-Kategorie, was weitreichende Konsequenzen für die Praxis hätte.
Wir streben eine Politik an, die Ökologie und Ökonomie versöhnt. Nur wenn wir die Menschen bei diesen schwierigen Fragen mitnehmen und soziale Härten abfedern, bleibt die Akzeptanz für den notwendigen Wandel erhalten.
Derzeit scheint die Europäische Union mit derartig vielen verschieden gelagerten Herausforderungen konfrontiert zu sein, dass aus meiner Sicht ein neuer Versuch für eine EU-Verfassung nicht besonders erfolgversprechend wäre


