
Letztlich ist diese Änderung ein Kompromiss zwischen der Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit der Kommunalparlamente zu gewährleisten, und dem Anspruch, die Demokratie auf kommunaler Ebene zu stärken. Wir sehen die Reform als eine Maßnahme, die der Effizienz und Stabilität dient, ohne die politische Vielfalt in den Kommunen zu gefährden.


Kommunalfraktionen ab 2 Personen können kurzfristig gebildet werden und verursachen jeweils erheblichen Verwaltungsaufwand durch die Umbesetzung der Ausschüsse.

Die Anhebung der Fraktionsstärke ist kein originär grünes Vorhaben. Im Rahmen der Kompromissfindung haben wir zugestimmt.


Die Anhebung der Fraktionsstärke ist kein grünes Projekt. Allerdings gehört die Kompromissfindung zwischen unterschiedlichen Parteien zur Demokratie dazu.