Fragen und Antworten

Für uns im Landtag Schleswig-Holstein ist klar geregelt, dass Abgeordnete keine öffentlichen Gelder für solche persönlichen Dienstleistungen verwenden dürfen. Diese Kosten sind privat zu tragen.

Die vergangene Woche hat noch einmal gezeigt, wie aktuell und bedeutend diese Frage ist und wie fragil unsere Demokratie bzw. die Aussagen demokratischer Parteien, sich abzugrenzen und in keinem Fall mit der AfD zusammenzuarbeiten.

Die Antwort auf Ihre Anfrage hat zwei Teile, denn der Plusminus-Beitrag vermischt zwei Sachen: Negative Strompreise und Überschussstrom.

Natürlich gilt es dennoch, Maßnahmen immer wieder auch in Einzelfällen zu betrachten und zu hinterfragen und dies tun wir auch in unserer Rolle als Kontrollorgan für die Landesregierung.