Fragen und Antworten
Für uns im Landtag Schleswig-Holstein ist klar geregelt, dass Abgeordnete keine öffentlichen Gelder für solche persönlichen Dienstleistungen verwenden dürfen. Diese Kosten sind privat zu tragen.
Die vergangene Woche hat noch einmal gezeigt, wie aktuell und bedeutend diese Frage ist und wie fragil unsere Demokratie bzw. die Aussagen demokratischer Parteien, sich abzugrenzen und in keinem Fall mit der AfD zusammenzuarbeiten.
Die Antwort auf Ihre Anfrage hat zwei Teile, denn der Plusminus-Beitrag vermischt zwei Sachen: Negative Strompreise und Überschussstrom.

