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auch in Rheinland-Pfalz gibt es ein Landestariftreuegesetz, es ist am 1. März 2011 in in Kraft getreten.
Eine strukturierte Aufarbeitung der "Coronazeit" mithilfe einer Enquete-Kommission auf Landesebene zwecks umfassender Prüfung der durchgeführten Maßnahmen.
der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat sich in dem von Ihnen angesprochenen Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) umfassend mit der jüngsten Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17) auseinandergesetzt
Die Abgeordnetenentschädigung und deren Anpassung sind im Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz geregelt
ich habe auch noch keine Kenntnis darüber, wann die Prüfung des AfD Verbots erfolgen wird.
