Um den Anteil der Wälder mit natürlicher Entwicklung zu erhöhen, setzt die Landesregierung vor allem auf finanzielle Anreize für den nicht-staatlichen Wald (Körperschafts- und Privatwald), der etwa 75 % der Waldfläche in Rheinland-Pfalz ausmacht.
Im Koalionsvertrag hat sich die Landesregierung von Rheinland-Pfalz das Ziel gesetzt, das nationale Wald-Wildnisziel von 5% der Waldfläche nicht nur zu erreichen, sondern sogar zu übertreffen.
Der Ausbau der B 10 ist eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und damit der wirtschaftlichen Anbindung der Region
Keine Zuwendungen werden gewährt für Schulbaumaßnahmen, durch die Schulraum nur behelfsmäßig oder nur für eine Übergangszeit gewonnen wird.
In Rheinland-Pfalz, so wie in anderen Bundesländern, haben wir keine gesetzlich festgelegte Frist für die Einspeisegenehmigung von Anlagen.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung verfolgt die diesbezüglichen Entwicklungen beim Bund und den übrigen Ländern kontinuierlich. Eine abschließende Festlegung ist bisher nicht erfolgt.

