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Zoe Mayer
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Frage von Peter L. •

Ist es Ihrer Meinung nach gerecht, Politiker analog zu Betriebsräten zu entlohnen, anstatt von einer hypothetischen Karriere auszugehen? Dadurch würde man dem Bürger gegenüber fair handeln.

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Sehr geehrter Herr L.,

nach Grundgesetz-Artikel 48 Absatz 3 haben Abgeordnete einen Anspruch auf einen angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt diese monatlich (brutto) 10.323,29 Euro und ist voll zu versteuern. Als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten gelten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Das am 16. Juli 2014 in Kraft getretene Dreißigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wählt die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes als Bezugsgröße.

Weitere Informationen zur Aufwandsentschädigung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestags: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/mdb_diaeten-214848

Mit freundlichen Grüßen,

Zoe Mayer

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