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Frage von Inge R. •

Frage an Yasmin Fahimi von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Fahimi,

ich bitte Sie um eine Stellungnahme zu der Verfahrensweise bei der Umsetzung der aktualisierten Fassung des § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII.
Seit 1. Juli 2017 lehnen Sozialämtern vermehrt Anträge auf Grundsicherung unter dem Vorwand ab, dass die Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung erst nach Beendigung des Berufsbildungsbereichs festgestellt werden könne.
Dieses Vorgehen widerspricht eindeutig dem Wortlaut und der Systematik des § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII (siehe auch die Informationen des BVKM).
Es ist davon auszugehen, dass beim Besuch von einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung auszugehen ist und sich gerade deshalb eine Prüfung erübrigt.
In § 45 Satz 3 SGB XII sind zudem die Fallgruppen aufgezählt, in denen ein Ersuchen an den Rentenversicherungsträger nicht erforderlich ist, weil die Voraussetzungen für den Bezug von Grundsicherungsleistungen bereits aus anderweitig vorliegenden Erkenntnissen hinreichend abgeleitet werden können.
Gleichzeitig werden sogar bestehende Grundsicherungsbescheide aufgehoben, obwohl bei den Betroffenen bereits die dauerhaft volle Erwerbsminderung festgestellt wurde und der Zustand unverändert ist.

Es handelt sich hier um Menschen, die dringend auf diese Gelder angewiesen sind, weil sie eben nicht aus eigener Kraft und selbstständig etwas tun können, um ihre finanzielle Lage auf irgendeine Weise zu verbessern. Auch die ganzen erforderlichen bürokratischen Angelegenheiten können sie nicht alleine erledigen.
Ich bitte Sie um eine Stellungnahme, wieso hier eine bewusste Verschlechterung der Lebenssituation von behinderten Menschen veranlasst wird, die juristisch auf Dauer nicht haltbar ist.

Des weiteren bitte ich um die Information, wie viele Menschen mit Behinderung vom Eingangs- oder Berufsbildungsbereich von Werkstätten für Menschen mit Behinderung in den letzten drei Jahren in den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln konnten.

Mit freundlichen Grüßen
I. R.

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Antwort von
SPD

Liebe Frau R.,

ich habe durchaus Verständnis für Ihre Auffassung . Die heutige Abgrenzung des Kreises der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach der Dauerhaftigkeit einer vollen Erwerbsminderung führt zu Problemen und hat im Einzelfall Auswirkungen, die aus Sicht der Betroffenen oftmals nicht verständlich sind. Insoweit sehe ich klar Handlungsbedarf des Gesetzgebers und würde mich als Abgeordnete dafür einsetzen.

Ziel soll es dabei sein, das alle Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein können, also nicht erwerbsfähig und damit voll erwerbsgemindert sind, hinsichtlich der Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII gleichgestellt werden. Den Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung würde dann für alle hilfebedürftigen volljährigen Personen gelten, wenn sie voll erwerbsgemindert sind. Weil es auf die Feststellung der Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung nicht mehr ankommen würde, bestünde auch die Notwendigkeit einer gutachterlichen Feststellung der Dauerhaftigkeit nicht mehr. Dies würde beispielsweise auch für Menschen mit Behinderungen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Behinderte gelten. Auch sie könnten damit schon bei Eintritt in die Werkstatt für Behinderte Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

Um dies zu erreichen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits während des Diskussionsprozessen zur Vorbereitung des Ende vergangenen Jahres verabschiedeten Bundesteilhabegesetz die Handlungsoption eingebracht,  alle volljährigen und zeitlich befristet voll erwerbsgeminderten Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einzubeziehen. Diese Position konnte sich zum damaligen Zeitpunkt nicht durchsetzen. Ich plädiere deswegen für die Aufnahme in den Koalitionsvertrag für die nächste Legislaturperiode und werde mich dafür einsetzen.

Ich bedanke mich für Ihre Anregung.

Gruß

Yasmin Fahimi