(...) Sowohl mir als auch meiner Fraktion liegt das Tierwohl sehr am Herzen und das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz stellt für uns ein sehr hohes Gut dar. Deshalb fiel die Entscheidung, die Übergangsfrisdie Übergangsfrist um zwei Jahre zu verlängerncht leicht. Allerdings waren es gerade Gründe des Tierwohls, die mich und meine Fraktion zu dieser Lösung bewegten. (...)
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