Frage von Margot M. • 28.03.2023

Antwort von Wolfgang Fackler CSU • 28.03.2023
Der Grund: Für die konkreten Hilfen ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern nötig, die derzeit erarbeitet wird.
CSU Fraktion
Der Grund: Für die konkreten Hilfen ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern nötig, die derzeit erarbeitet wird.
Der Orts- und Familienzuschlag beträgt ab 1. Januar 2023 in Stufe 2/Ortsklasse 1 446,07 Euro und für das dritte Kind 436,16 Euro. Macht in Summe 882,23 Euro - also über 80 Euro mehr.
Ihre Frage bezieht sich in erster Linie auf den konkreten Vollzug.
die Nachzahlung soll mit den Mai-Bezügen kommen.