Frage von Thomas G. • 09.03.2023

Antwort von Wolfgang Fackler CSU • 09.03.2023
Ihre Frage bezieht sich in erster Linie auf den konkreten Vollzug.
CSU Fraktion
Ihre Frage bezieht sich in erster Linie auf den konkreten Vollzug.
die Nachzahlung soll mit den Mai-Bezügen kommen.
Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, sich für eine verlässliche Fachinformation an Ihre Gewerkschaft zu wenden.
der Familienzuschlag wird in der Berechnung nicht unterteilt in Orts- und Familienzuschlag. Auch der Familienzuschlag wird nicht weiter unterteilt in verheiratet plus Zuschlag für Kinder, sondern es ist ein Betrag, der sich eben vor allem für Verheirate mit Kindern insgesamt erhöht.