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Frage von Ulrich S. •

Frage an Winfried Bausback von Ulrich S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Prof.Bausback,

in http://tinyurl.com/7j3qdbh und http://tinyurl.com/7xrguxx
fasst sich die bayerische Justizminsterin Frau Dr. Merk zur Frage, ob Richter zur Verantwortung gezogen werden können, zusammen:

(1)"Im Wege der Dienstaufsicht, die die Dienstvorgesetzten (zunächst die jeweiligen Präsidentinnen oder Präsidenten des Gerichts, an dem der Richter tätig ist) ausüben, können Richter zur Einhaltung ihrer Dienstpflichten angehalten und ggf. Dienstvergehen geahndet werden. …"
(2)"Sollte ein Richter im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit eine Straftat begehen, so obliegt deren Verfolgung der zuständigen Staatsanwaltschaft. Zur Entgegennahme von Strafanzeigen sind gemäß § 158 Abs. 1 Strafprozessordnung neben den Staatsanwaltschaften die Beamten und Behörden des Polizeidienstes sowie die Amtsgerichte zuständig."

Ich möchte Sie als Mitglied im Rechtsausschuss Folgendes fragen:

Ist (1) nicht falsch, wenn -angesicht der Unabhängigkeit der Richter- die Ministerin (als gemäß Artikel 55 .6 der bayer. Verfassung übergeordnete Dienstaufsichtige) da Einfluss-/ Ahndungsmöglichkeiten behauptet?!

Unter http://tinyurl.com/3p5j79v begründet und begrenzt Frau Ministerin ihre vorgenannte Aufsicht mit ihrer politischen Verantwortung dem Parlament, also auch Ihnen gegenüber, weshalb ich Sie um die Beantwortung der folgenden Frage zu (2) bitte:

Was tun Sie als Rechtsausschussmitglied dagegen, dass Amtsgerichte/Amtsrichter (in Bayern) offen die Annahme von Strafanzeigen verweigern
und Staatsanwälte offen die Verfolgung von Strafanzeigen auch in eigener Sache (!) entscheiden?

Was sagen Sie dazu, dass Richter im deutschen Strafrecht dem (doppelten) Richterprivileg http://tinyurl.com/coj4w76 unterliegen, d.h. als Richter (und darum geht es mit den Anfragen an Frau Dr. Merk wohl)
"schon im Interesse der Rechtssicherheit"
(z.B. aus http://openjur.de/u/70403.html > BGH 4 StR 47/09 Zi.16ff)
"normale" Straftaten ungestraft begehen dürfen?

Danke für Ihre Antwort!

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