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Wilhelm Gebhard
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Frage von Ralf R. •

Übergewinnsteuern als Steuer(-ungs)instrument?

Guten Morgen Herr Gebhard,
wie ich gerade gelesen habe, haben Sie gegen eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne gestimmt.

Im Ausland ist das ein erprobtes und erfolgreiches Mittel, Oligopole einzuhegen.

Warum nicht auch bei uns?

Schönen Restsonntag
Ralf R..

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr R.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich kann Ihren Unmut über die hohen Spritpreise gut nachvollziehen. Auch ich sehe es kritisch, wenn Mineralölkonzerne in Krisenzeiten außergewöhnlich hohe Gewinne erzielen, während die Bürgerinnen und Bürger an der Tankstelle immer tiefer in die Tasche greifen müssen.

Allerdings ist eine Übergewinnsteuer aus meiner Sicht nicht so einfach, wie es zunächst klingt. Die entscheidende Frage ist doch: Ab wann ist ein Gewinn ein Übergewinn? Wo ziehen wir die Grenze und wie stellen wir sicher, dass wir tatsächlich krisenbedingte Sondergewinne besteuern und nicht auch reguläre Unternehmensgewinne erfassen?

Tatsächlich gab es auch in Deutschland bereits eine solche Regelung. In den Jahren 2022 und 2023 wurde im Rahmen einer europäischen Notfallmaßnahme ein sogenannter Energiekrisenbeitrag erhoben. Die Erfahrungen damit zeigen allerdings auch die Schwierigkeiten. So bestehen bis heute erhebliche rechtliche Zweifel an der damaligen Regelung, die mittlerweile auch den Bundesfinanzhof beschäftigt haben.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Selbst wenn wir eine solche Steuer einführen, wird der Sprit an der Tankstelle dadurch zunächst keinen Cent günstiger. Die zusätzlichen Einnahmen fließen erst einmal an den Staat. Ob und in welchem Umfang dadurch tatsächlich eine Entlastung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, hängt davon ab, was mit diesen Einnahmen geschieht. Auch die Marktmacht einzelner Mineralölkonzerne wird durch eine zusätzliche Steuer nicht automatisch begrenzt. Hier sind vor allem ein funktionierender Wettbewerb und eine konsequente Kontrolle durch die Kartellbehörden entscheidend. In der vergangenen Woche war der Präsident des Bundeskartellamts in einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft & Energie. Dabei haben wir ihm deutlich unsere Ungeduld hinsichtlich der gefühlten Untätigkeit des Kartellamts zu verstehen gegeben. Er hat die Langwierigkeit mit der Komplexität der Preisprüfung und der Kalkulationsgrundlagen begründet.

Zudem dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass zusätzliche Sondersteuern auch Investitionen erschweren können, etwa in die Energieversorgung und die notwendige Infrastruktur.

Das bedeutet allerdings nicht, dass wir solche Maßnahmen grundsätzlich ausschließen. Auch die Bundesregierung beschäftigt sich mit dieser Frage und setzt sich für eine europäische Lösung ein. Dabei müssen aus meiner Sicht aber die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen sorgfältig geprüft werden.

 

Mir ist wichtig, dass wir die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich entlasten und nicht nur Maßnahmen beschließen, die auf dem Papier gut klingen, aber an der Zapfsäule wenig verändern. Deshalb habe ich gegen den Antrag gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Gebhard

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