Wilhelm Gebhard
CDU
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Frage von Michael K. •

Sehr geehrter Herr Gebhard, sind Sie der Ansicht, dass es richtig, gerecht und im Sinne der Umwelt ist, dass man als Eigentümer einer Photovoltaikanlage 6 Cent pro KWH Einspeisevergütung erhält ?

Seit dem 25.03.2025 ist zudem die Einspeisung auf 60 % der möglichen Stromeinspeisung in das öffentliche Netz begrenzt. 6 Cent Einspeisevergütung und ca. 30 Cent für Strom aus dem öffentlichen Netz. Halten Sie das für eine gelungene Politik im Bereich der dezentralen Energieerzeugung ?

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

die Energiewende stellt uns gesamtgesellschaftlich vor eine epochale Herausforderung. Ein wesentlicher Aspekt dieser Energiewende besteht darin, die Transformation von einer regelbaren Energieerzeugung aus konventionellen Kraftwerken hin zu einer fluktuierenden Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien (insb. Sonne und Wind) zu meistern. 

Die wirtschaftliche Grundlage hierfür bildet in Deutschland das EEG, welches über eine Fest- bzw. Mindestvergütung eine finanzielle Absicherung für Anlagenbetreiber nach unten ermöglicht und gleichzeitig auch den Charakter einer Staatsbürgschaft beinhaltet, die die Projektfinanzierung wesentlich begünstigt. Mit technischem Fortschritt und Ausbau von Fertigungskapazitäten bei den Anlagenherstellern (insb. Modulherstellern) findet über die Zeit eine Kostendegression statt, die die Investition in die Erzeugungsanlagen immer günstiger bzw. effizienter macht. Damit einhergehend hat der Gesetzgeber die Vergütungsmechanismen im Zeitverlauf auch kontinuierlich nach unten reguliert, um eine ausgewogene Profitabilität der Anlagen zu gewährleisten und staatliche Mittel nicht übermäßig zu beanspruchen. 

Die von Ihnen angesprochene Reduzierung der Einspeisevergütung stellt eine weitere Entwicklung in diesem Prozess dar, bei dem Anlagenbetreiber möglichst unabhängig von staatlicher Förderung marktgetrieben agieren sollen. Vor dem Hintergrund der bisher erreichten Ausbauziele und im Kontext stark gesunkener Modulpreise ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass das jüngst angepasste Förderregime immer noch einen auskömmlichen Anlagenbetrieb ermöglicht.

Unbestritten sind die „goldenen Zeiten“ für Betreiber von PV-Anlagen vorüber. Dies gilt nicht nur für PV-Aufdach-Anlagen, sondern auch für große Freiflächenprojekte, wenn man sich die EEG Zuschlagssätze der Bundesnetzagentur aus dem vergangenen Jahr mit Werten zwischen 3 bis 5 Ct. pro kWh ansieht. 

Die EEG-Vergütung dient hier zunehmend nur einer Absicherung nach unten. Der betriebswirtschaftliche Erfolg der Anlage muss wahrscheinlich durch eine unternehmerisch agile Stromvermarktung realisiert werden.

Ungeachtet dessen bin ich der Überzeugung, dass die EEG-Vergütung und damit einhergehend die Profitabilität der Anlagen so auskömmlich sein muss, dass Unternehmer bzw. Investoren im Ergebnis neben der Refinanzierung der reinen Stromgestehungskosten auch einen angemessenen Unternehmerlohn (Rendite) erhalten. 

Der von Ihnen angesprochene hohe Unterschied zwischen Einspeisevergütung und den Strombezugskosten führt nach m.E. zu einer positiven Anreizwirkung für den Eigenverbrauch von PV-Strom, sofern die  eigenen Stromgestehungskosten der PV-Anlage spürbar unter den Fremdbezugskosten des Versorgers liegen. Dies ist zu begrüßen, da so Netzkapazitäten geschont werden.

Der Deutsche Bundestag hatte Ende Januar eine Novellierung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen verabschiedet. Hierauf beziehen Sie sich nach meinem Verständnis mit der 60% Limitierung in Ihrer Anfrage im ersten Teil. Gemeint ist hier nach dem Gesetz die Einspeiseleistung – nicht gleichzusetzen mit der Einspeisemenge – von neuen Photovoltaikanlagen, die auf 60% beschränkt wird, solange diese nicht mit einem intelligenten Messystem ausgestattet sind. Dies macht m.E. Sinn, da so Leistungsspitzen bei solch kleineren Anlagen abgefangen werden können, die mit zunehmendem Ausbau auch bedeutsam für unsere Stromnetze sein können.

Mit freundlichen Grüßen

W. Gebhard

 

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