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Wiebke Esdar
SPD
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Frage von Julia R. •

Psychotherapie ist es wert, oder nicht?

Sehr geehrte Frau Esdar,

ich bin Psychologin und Psychotherapeutin in Ausbildung am Ausbildungszentrum OWL in Bielefeld mit Sitz am Kesselbrink. Im Sommer diesen Jahres mache ich meine Approbationsausbildung zur Psychotherapeutin und stehe vor der Frage, mich mit einem eigenen Krankenkassensitz oder einer Privatpraxis selbstständig zu machen. Durch den langen und teuren Ausbildungsweg, bin ich auf eine stabile finanzielle Vergütung angewiesen, um die Ausbildungskosten abbezahlen zu können. Die Honorarkürzung für Psychotherapie um 4,5% wertet die Arbeit mit gesetzlich Krankenversicherten Patientinnen massiv ab. Dabei zahlt sie sich gesellschaftlich so sehr aus!

Bitte nutzen Sie ihr Mandat und setzten Sie sich gegen die finanzielle Abwertung des (meist von Frauen getragenen) Berufsstandes der PsychotherpeutInnen und damit gegen die Privatisierung psychischer Gesundheit ein!

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie Ihre persönliche Situation und Ihre Sorgen so offen schildern. Mich haben zahlreiche Zuschriften von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus Bielefeld, aus Ostwestfalen und auch darüber hinaus erreicht, darunter niedergelassene Kolleginnen und Kollegen, angestellte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Menschen kurz vor der Niederlassung sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung. Ich merke sehr deutlich, wie groß die Verunsicherung, der Ärger und auch die persönliche Betroffenheit über die Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sind.

Zunächst ist mir wichtig, einen Punkt einzuordnen: Zuständig für Fragen der Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung ist nicht die Politik in Form des Bundestags, sondern die gemeinsame Selbstverwaltung. Konkret verhandeln hier die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss über die Honorarhöhe. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss mit unparteiischem Vorsitz und weiteren unparteiischen Mitgliedern. Rechtsgrundlage dafür ist § 87 SGB V. Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken, wurde nach dem Scheitern der Verhandlungen in diesem Verfahren beschlossen. Wichtig hierbei ist: Das Bundesministerium für Gesundheit übt über solche Beschlüsse nur eine Rechtsaufsicht aus. Das heißt, das Ministerium kann prüfen, ob ein Beschluss mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist, und ihn innerhalb von zwei Monaten beanstanden. Diese Aufsicht ist aber keine freie Fach- oder Zweckmäßigkeitskontrolle. Das Ministerium kann also nicht einfach an die Stelle der Selbstverwaltung treten und eine andere inhaltliche Entscheidung treffen, nur weil es eine andere fachliche Einschätzung hat.

Inzwischen wurde angekündigt, dass gegen den Beschluss Rechtsmittel eingelegt werden, also geklagt wird. Das ist selbstverständlich ein legitimes Mittel in unserem Rechtsstaat. Ich halte das persönlich für nachvollziehbar.  Zudem ist für mich klar: Auch wenn diese Entscheidung nicht vom Parlament getroffen wurde, ist sie politisch alles andere als belanglos. Als Dipl.-Psychologin ist mir dieses Thema auch persönlich sehr nahe und ich bin mit den Rahmenbedingungen des Berufs durch viele Studienfreundinnen und -freunde gut vertraut. Deshalb halte ich diese Honorarkürzung angesichts der Versorgungslage für problematisch und falsch. Viele Patientinnen und Patienten warten schon heute viel zu lange auf einen Therapieplatz. Gleichzeitig berichten viele Praxen von steigenden Kosten und einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage. Psychische Gesundheit ist kein Randthema, sondern ein zentraler Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung. Ambulante Psychotherapie trägt wesentlich dazu bei, dass Menschen stabil bleiben, Krisen bewältigen und dass häufig auch stationäre Behandlungen vermieden werden können.

Ich kann deshalb sehr gut nachvollziehen, dass Sie die Entscheidung nicht nur als finanzielle Belastung erleben, sondern auch als falsches Signal gegenüber einem Berufsfeld, das ohnehin unter großem Druck steht. Das gilt für niedergelassene Praxen ebenso wie für diejenigen, die gerade vor der Entscheidung stehen, sich überhaupt im Kassensystem niederzulassen. Aus den vielen Zuschriften, die mich erreicht haben, wird deutlich, dass jetzt auch viele angehende Psychotherapeutinnen und -therapeuten ihren geplanten Weg in Frage stellen, weil der Weg in diesem Beruf so lang, anspruchsvoll und kostspielig ist.

Hinzu kommt, dass die Entscheidung selbst hoch umstritten ist. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Bundespsychotherapeutenkammer kritisieren die Absenkung scharf; die KBV hat bereits angekündigt, den Beschluss gerichtlich überprüfen zu lassen. Der GKV-Spitzenverband vertritt demgegenüber die Auffassung, die Anpassung sei sachgerecht. Die Verbände haben ihre unterschiedlichen Sichtweisen ausführlich dargelegt:
https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2222400.jsp
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/03-12/kbv-vorstand-enttaeuscht-verguetung-psychotherapeutischer-leistungen-wird-um-fast-fuenf-prozent-gekuerzt
Gerade weil die Bewertungen so weit auseinandergehen, ist eine genaue politische und rechtliche Begleitung jetzt wichtig.

Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen sehr ernst. Ich werde die Rückmeldungen und die Kritik aus meinem Wahlkreis und aus der Praxis in Berlin weitergeben und das Thema gegenüber den zuständigen Kolleginnen und Kollegen in der Gesundheitspolitik ansprechen. Für mich ist wichtig, dass genau beobachtet wird, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die Versorgung haben kann und wie das Bundesgesundheitsministerium mit seiner Rechtsaufsicht umgeht. Wir haben Bundesministerin Nina Warken aufgefordert diese Punkte darzulegen. Wir werden die Antworten und Vorschläge des Ministeriums, die wir zeitnah erwarten, aufmerksam prüfen und uns dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt. Gerade in einem Bereich, in dem wir politisch zu Recht immer wieder die Bedeutung psychischer Gesundheit betonen, darf sich die Versorgung nicht weiter verschlechtern.

Genauso wichtig ist aber auch der Druck aus der Fachöffentlichkeit selbst. Gerade weil die Entscheidung in der Selbstverwaltung gefallen ist, kommt es darauf an, dass sich Betroffene weiterhin über ihre Berufsverbände, Kammern und Fachorganisationen in die Debatte einbringen. Auch öffentliche Stellungnahmen, Petitionen und gemeinsame Initiativen können helfen, den politischen und öffentlichen Druck zu erhöhen. Dass sich viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten derzeit so klar und geschlossen zu Wort melden, ist deshalb wichtig und richtig.

Vielen Dank nochmals für Ihre engagierten Hinweise. Der Austausch mit denjenigen, die täglich in der Versorgung arbeiten, ist für meine politische Arbeit besonders wichtig. Ich nehme Ihre Kritik sehr ernst und werde mich weiterhin für eine gute psychotherapeutische Versorgung einsetzen.

Freundliche Grüße
Wiebke Esdar

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