Werner Fischer
Antwort von Werner Fischer
UNABHÄNGIGE
• 08.09.2017

(...) UNABHÄNGIGE nehmen Spenden von Firmen und Verbänden sowie Spenden von natürlichen Personen über 10.000 EUR grundsätzlich nicht an. Eine Ausnahme besteht nur, falls durch Vorstandsbeschluss jede Einflussnahme ausgeschlossen und die Spende auf unserer Webseite veröffentlicht wird - vorgekommen ist das bisher allerdings noch nie. (...)

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UNABHÄNGIGE
• 08.09.2017

(...) UNABHÄNGIGE nehmen Spenden von Firmen und Verbänden sowie Spenden von natürlichen Personen über 10.000 EUR grundsätzlich nicht an. Eine Ausnahme besteht nur, falls durch Vorstandsbeschluss jede Einflussnahme ausgeschlossen und die Spende auf unserer Webseite veröffentlicht wird - vorgekommen ist das bisher allerdings noch nie. (...)

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UNABHÄNGIGE
• 01.09.2017

(...) Zur Info: Ich habe mich verpflichtet, im (unwahrscheinlichen) Falle meiner Wahl 90% meiner Diäten für politische Bildung und Bürgerbeteiligung im Wahlkreis zu spenden und Anregung wie oben geschildert in den Bundestag einzubringen. Mein Wahlziel "10% der Erststimmen" ist eine hohe Hürde, doch es wäre machbar, da Erststimmen für Partei-Prozente und Mandate wirkungslos sind. (...)

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UNABHÄNGIGE
• 01.09.2017

(...) Zur Info: Ich habe mich verpflichtet, im (unwahrscheinlichen) Falle meiner Wahl 90% meiner Diäten für politische Bildung und Bürgerbeteiligung im Wahlkreis zu spenden und Anregung wie oben geschildert in den Bundestag einzubringen. Mein Wahlziel "10% der Erststimmen" ist eine hohe Hürde, doch es wäre machbar, da Erststimmen für Partei-Prozente und Mandate wirkungslos sind. (...)

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UNABHÄNGIGE
• 01.09.2017

(...) Zur Info: Ich habe mich verpflichtet, im (unwahrscheinlichen) Falle meiner Wahl 90% meiner Diäten für politische Bildung und Bürgerbeteiligung im Wahlkreis zu spenden und Anregung wie oben geschildert in den Bundestag einzubringen. Mein Wahlziel "10% der Erststimmen" ist eine hohe Hürde, doch es wäre machbar, da Erststimmen für Partei-Prozente und Mandate wirkungslos sind. (...)

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UNABHÄNGIGE
• 01.09.2017

Sehr geehrter Herr M.,

ich will vorausschicken, dass ich kein Experte auf dem Gebiet des Waffenrechts bin. Meine Antworten werden daher etwas allgemeiner ausfallen.

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