(...) Bei einer Umstellung von der öffentlich-rechtlichen Altersversorgung auf ein anderes System wäre im Übrigen zu bedenken, dass bis auf weiteres erhebliche Mehrkosten für den Bundeshaushalt anfielen, da auch zukünftig Pensionsleistungen aus der bisherigen Altersversorgung vom Bund aufzubringen wären. Eine unabhängige Kommission kam im Jahr 1993 zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung der Altersversorgung für Abgeordnete auf Versicherungsbasis nicht kostengünstiger wäre. (...)
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