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Frage von Heike B. •

Frage an Volkmar Vogel von Heike B. bezüglich Verkehr

Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" eine besondere Rolle - ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken. Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben zur Rückkehrpflicht von Mietwagen. Sie sprechen von einem Eckpunktepapier. Dazu kann ich nichts sagen. Die Thematik wird zur Zeit intensiv diskutiert. Grundsätzlich haben sich die Regelungen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bewährt, trotzdem wird jede Regel des PBefG im Lichte neuer Erkenntnisse auf den Prüfstand gestellt, so auch die Rückkehrpflicht, die zumindest ökonomisch und ökologisch zu prüfen ist.
Neue technische Entwicklungen bieten Möglichkeiten für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, um Mobilität auf dem Land und in der Stadt weiter zu gewährleisten und auszubauen.
Deshalb haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, das PBefG mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote zu modernisieren. Dabei wollen wir die Vorteile der neuen Entwicklungen in unserem ÖPNV-System nutzbar machen und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass Bewährtes erhalten bleibt. So werden wir zum Beispiel darauf achten, dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen eine faire Verteilung von Rechten und Pflichten herrscht und gleiche Bedingungen für vergleichbare Anbieter gelten (das sog. „level playing field“). Zudem ist uns wichtig, dass soziale Standards zum Schutz der Beschäftigten sowie qualitative und ökologische Standards festgelegt werden.
Mir ist klar, dass man bei einer eventuellen Novelle des PBefG viele verschiedene Interessen - Kunden, Mitarbeiter, Selbstständige - vereinbaren muss. Darauf werden wir achten und die entsprechenden Interessenverbände - also auch das Taxigewerbe - sind natürlich eingeladen im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses, ihre Positionen anzubringen.

Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel