Wer im Rahmen der Vorschriften welches Angebot macht (oder auch nicht), obliegt in der Marktwirtschaft nicht staatlicher Planung.
Antwort 16.06.2023 von Volker Wissing parteilos
Antwort 16.06.2023 von Volker Wissing parteilos
Infos über mich und meine Zeit vor der Politik finden Sie beispielsweise auf meiner Homepage.
Antwort 16.06.2023 von Volker Wissing parteilos
Wichtig ist, dass wir für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Straßenverkehrs eine gute und ausgewogene Lösung finden.
Antwort 16.06.2023 von Volker Wissing parteilos
Die Zuständigkeit liegt nicht beim Bund. Es handelt sich um ein Projekt, welches der Freistaat Bayern vorantreibt.
Antwort 16.06.2023 von Volker Wissing parteilos
Die Bundesregierung wird bestehende Regelungen prüfen und, wo nötig, Änderungen vornehmen.
Antwort 15.06.2023 von Volker Wissing parteilos
Letztlich geben Sie sich doch die Antwort schon selbst, oder? ;)

