(...) Politische Äußerungen sind durchaus mit der steuerlichen Gemeinnützigkeit vereinbar, wenn sie anlassbezogen, zur Förderung der satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke und in gewissen Grenzen erfolgen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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