Werden Sie am 10. Juli dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz persönlich zustimmen – trotz Streichung der Cannabisblüten, Budgetierung der Psychotherapie und Attestpflicht ab Tag 1?
1. Cannabisblüten fliegen aus dem Leistungskatalog – laut BfArM-Begleiterhebung betreffen 76,4 % der Verordnungen chronische Schmerzen. Pro mg Wirkstoff sind Blüten günstiger als die weiter erstatteten Extrakte; die Einsparkalkulation ignorierte den THC-Gehalt.
2. Die Psychotherapie wird budgetiert – obwohl laut BPtK rund 7.000 Kassensitze fehlen, ein G-BA-Gutachten 2018 über 2.400 neue Sitze empfahl (geschaffen: 738) und die Bedarfsplanung von 1999 stammt.
3. Die Attestpflicht ab Tag 1 flutet Praxen am Limit mit Bagatellfällen – BÄK, KBV und Hausärzteverband warnen einhellig. Diese Zeit fehlt den schwer und chronisch Kranken.
Falls Sie zustimmen: Wie begründen Sie das gegenüber den Betroffenen?
Quellen: bfarm.de/cannabis-begleiterhebung; bptk.de; G-BA-Bedarfsplanungsgutachten 2018; Stellungnahmen BÄK/KBV/HÄV 7/2026

