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Uwe Schummer
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Frage von Chris G. •

Frage an Uwe Schummer von Chris G. bezüglich Familie

Hallo Herr Schummer,
wir haben 3 Kinder 1 Dauerpflegekind und 2 Leibliche.
Von der Kindergelderhöhung wird bei dem Pflegekind die Hälfte vom Pflegegeld abgezogen.So auch bei der Kindergelderhöhung Anfang des Jahres!
Ist dieses Gerecht?
Wieso ist das so?
Die Kosten sind für jedes Kind gestiegen und das hat nichts mit Pflegekind bzw. Leiblichen Kindern zutun.Deswegen verstehe ich die Verechnung bzw.Anrechnung nicht.

MFG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grab,

Ihre Frage habe ich an das Familienministerium weiter geleitet, da mir der Sachverhalt nicht bekannt war. Zwischenzeitlich habe ich Antwort erhalten. Demnach ist die Frage der Anrechnung des Kindergeldes beim Pflegegeld im Sozialgesetzbuch VIII. geregelt, weil bei einem Kind, dass im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Vollzeitpflege gegeben wird, alle Kosten der Erziehung und des Unterhaltes über das Jugendamt finanziert werden. Lebt ein Kind auf Dauer in einer Pflegefamilie, so ist es darüber hinaus rechtlich möglich, dass die Pflegeeltern das Kindergeld für ihr Pflegekind beziehen. Mit dem Kindergeld soll das Existenzminimum eines Kindes sicher gestellt werden. Dies leistet aber auch das gezahlte Pflegegeld. Beide Leistungen haben den gleichen Zweck für unterschiedliche Zielgruppen. Es wäre folglich eine Doppelfinanzierung, wenn es keine Verrechnung gäbe. Der Gesetzgeber hat jedoch entschieden, nur einen Anteil des Kindergeldes zu verrechnen. Die steigenden Lebenshaltungskosten müssen im Rahmen des Pflegegeldes berücksichtigt werden. Die Jugendämter orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Gerne kann ich Ihnen die ausführlich Antwort brieflich zusenden, wenn Sie mir über meine homepage http://www.uwe-schummer.de die Postanschrift mitteilen.

Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB