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Uwe Schummer
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Frage von Günter D. •

Frage an Uwe Schummer von Günter D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schummer !

folgnede Frage(n) habe ich an Sie !

was halten Sie von der Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland bezogen auf Möder denen eindeutig laut DNA nachgewiesen werden kann eine Tat begangen zu haben , bzw. das Sexualstraftäter die sich an Kinder vergreifen und Frauen vergewaltigen grundsätzlich Zwangskastriert werden per Gesetz zum Schutz des Allgemeinwohles und die Einführung von Drilllcamps wie in den USA zur Resozialisierung .junger Straftäter mit gleichzeitig eingebundener Möglichkeit noch was zu lernen ich denke an einen Schulabchluß bzw eine Lehre die diese machen könnten in solchen Einrichtungen die man dortig einrichten könnte wo sich Leerstand an Kasernen befindet die man hierfür Sinnvoll nutzen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Dillikrath

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dillikrath,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02.11.2009.

Ich bin gegen eine Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland.

Wenn dem Täter die Tat eindeutig nachgewiesen wurde, ist es natürlich erforderlich ihm eine angemessene Strafe zuteil werden zu lassen. Meiner Ansicht sollte dies jedoch in Form einer Haftstrafe erfolgen. Für den Fall, dass nach Ableistung der Haftstrafe weiterhin eine Gefahr von dem Täter ausgeht, besteht die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung. Schließlich besteht ein legitimes Recht der Gesellschaft, sich zu schützen. Der Staat soll nicht systematisch, aus welchen Gründen auch immer, töten. Das menschliche Leben darf nicht zum Mittel degradiert werden, um eine möglichst hohes Maß an Sicherheit zu erreichen. Die Haftstrafe soll vielmehr die Resozialisierung des Täters in die Gesellschaft ermöglichen, falls die Voraussetzungen bei dem Einzelnen vorliegen. Eine Weiterbildung während der Haft, so wie Sie es ansprechen, ist sinnvoll.

Natürlich zeugen Sexualdelikte und Tötungsdelikte von einer besonderen Schwere und Verwerflichkeit. Es ist jedoch zu beachten, dass es sich bei der CDU um eine christliche Partei handelt. Gleiches darf daher nicht mit Gleichem bestraft werden. (Matthäus, 7.1: Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Denn nach welchem Recht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welchem Maß ihr messt, wird euch zugemessen werden.)

Ich wünsche Ihnen Glück, Gesundheit und Gottes Segen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Schummer