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Uwe Schmidt
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Frage von Heike B. •

Frage an Uwe Schmidt von Heike B. bezüglich Verkehr

Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" eine besondere Rolle - ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken. Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die geplante Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist noch ganz am Anfang. Aktuell liegt uns lediglich ein Eckpunktepapier aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vor. Dieses Papier wurde in der vergangenen Woche im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages erstmals kontrovers diskutiert. Es befindet sich jedoch noch kein Gesetzentwurf in der parlamentarischen Beratung.

Bei der geplanten Novelle des PBefG wird es auch um die gesetzliche Regelung der sogenannten „neuartigen digitalen Mobilitätsdienstleister“ gehen. Zweifellos bedarf das PBefG der Modernisierung, um auf neue Entwicklungen durch die Digitalisierung und auf die Entstehung neuer, flexibler, App-gestützter Mobilitätsformen reagieren zu können. Deswegen ist klar, dass der Rechtsrahmen für die plattformbasierten Mobilitätsdienstleister in angemessener Weise geöffnet werden muss.

Dabei dürfen wir aber das Taxigewerbe nicht vernachlässigen! Die Taxiunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur mobilen Daseinsvorsorge in der Stadt wie auf dem Land, garantieren faire Preise für die Fahrgäste und auskömmliche Löhne für die Taxifahrerinnen und Taxifahrer. Ich bin der Auffassung, dass dies im Grundsatz auch so bleiben muss. Daher setze ich mich als Mitglied im Verkehrsausschuss auch dafür ein, dass die Rückkehrpflicht für Mietwagen beibehalten wird.

Für mich gilt: Eine Öffnung des Rechtsrahmens darf nicht zu einer „Kannibalisierung“ des ÖPNV durch App-gestützte neuartige Mobilitätsformen (wie beispielsweise UBER), nicht zu mehr Autoverkehr auf den Straßen und nicht zu Lasten des Taxigewerbes als Bestandteil der mobilen Daseinsvorsorge führen. Einem Unterbietungswettbewerb zu Lasten der Taxis durch in den Innenstädten kreisende private Fahrdienste werde ich mich klar entgegen stellen. Auf dem Land braucht es jedoch ein stabiles, engmaschiges, zuverlässiges ÖPNV-Angebot.

Sie sehen, dass ich mich damit deutlich an die Seite der Taxifahrerinnen und Taxifahrer stelle. Insofern rennen Sie bei mir mit Ihren Darlegungen offene Türen ein.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Schmidt

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