Hallo Herr Schmidt, wie stehen Sie zu den Thema indirkete Eltergeldkürzung durch die Zwangsaufteilung zwischen Vater und Mutter?
Ich bin 35 Jahre alt und bin grade mit unserem ersten Kind Zuhause. Nach dem Mutterschutz werde ich wieder Vollzeit arbeiten und mein Mann wird ein Jahr Zuhause bleiben. Diese Entscheidung haben wir nicht des Geldes wegen getroffen. Wir verdienen beide gleich viel. Allerdings hat mein Mann einen deutlich längeren Arbeitsweg und durch das Recht auf Stillen kann er das Baby einmal am Tag zu mir auf die Arbeit bringen. Dadurch können wir beide die meiste mögliche Zeit mit unserem Kind verbringen. Durch die neue Regelung könnten wir nicht mehr die für uns optimale Lösung wählen sonder mein Mann wäre gezwungen 3 Monate jeden Tag 12 Stunden getrennt von seinem Kind zu sein. Mich würde Ihre Meinung als Abgeordneter den ich gewählt habe interessieren.
Sehr geehrter Frau H.,
bei den Vorschlägen zur Reform des Elterngeldes handelt es sich bisher erst einmal um einen Referentenentwurf, der noch in unterschiedlichen Ressorts abgestimmt werden muss. Wenn sich das Kabinett der Bundesregierung dann auf einen Entwurf geeinigt hat, geht dieser in die parlamentarische Beratung durch die Abgeordneten. Sie können sich sicher sein, dass spätestens dann noch Änderungen eingebracht werden.
Der Vorschlag von Ministerin Prien sieht im Kern vor, die derzeitige Aufteilung von 12+2 in ein 3+6+3-Modell zu überführen. Insgesamt stünden dann nur noch zwölf Monate Basiselterngeld zur Verfügung, davon mindestens drei Monate obligatorisch pro Elternteil. Ein wesentlicher Teil der Einsparungen käme dadurch zustande, dass in vielen Familien die bislang von der Mutter genutzten zwölf Monate faktisch auf neun Monate reduziert würden. Finanziert werden könnte dadurch eine Anhebung des Höchstbetrags von aktuell 1.800 auf 1.900 Euro sowie des Mindestbetrags von 300 auf 330 Euro.
Dies trifft nach Einschätzung SPD-Fraktion vor allem Familien mit niedrigen Einkommen. Außerdem greift der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erst ab dem ersten Geburtstag des Kindes, sodass darüber hinaus zeitliche Lücken in der Betreuung entstehen würden.
Man kann den Vorschlag natürlich gleichstellungspolitisch mit dem Ziel begründen, mehr Väter in Verantwortung zu bringen, was bei Ihnen ja schon der Fall ist. Gleichzeitig geht er zulasten der Familien, die sich eine dreimonatige Beteiligung der Väter finanziell nicht leisten können oder wollen (denn Väter verdienen im Durchschnitt nach wie vor mehr als Mütter, wären beim Elterngeld aber ebenfalls auf 1.800 beziehungsweise künftig 1.900 Euro gedeckelt).
Was wir stattdessen fordern: Falls Kürzungen beim Elterngeld notwendig sind, dann bitte bei den oberen zehn Prozent. Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 100.000 Euro und mehr könnten beispielsweise auf 1.000 Euro Elterngeld pro Monat gedeckelt werden.
Wir werden sehen, wie der Gesetzesvorschlag ausgestaltet wird und welche Änderungen wir als SPD-Bundestagsfraktion dann einbringen können.
Mit bestem Gruß
Uwe Schmidt

