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Uwe Kekeritz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Roland F. •

Frage an Uwe Kekeritz von Roland F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kekeritz,

1.Was spricht für einen Legalen Privatwaffenbesitz?
2. Was spricht gegen einen Legalen Privatwaffenbesitz?
3. Was macht Die Grüne um für mehr Vertrauen in den Rechtsstaat zu sorgen?
4. Ist es manchmal nicht besser weniger Gesetze (Waffengesetz) zu haben, damit größerer Vertrauensverlust in den Staat nicht stattfindet?
5.Hausdurchsuchungen (unaufgefordert) bei Privatwaffenbesitzern sind mitlerweile erlaubt. Rechtsstaat? Beim Datenschutz hat die Grüne eine eindeutige Meinung? (Claudia Roth), Warum beim Waffengesetz nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Uwe Kekeritz
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Frühwirth,

ich freue mich sehr über Ihr Interesse an der grünen Politik und beantworte sehr gerne Ihre Fragen.

Diskussionen zu einer Verschärfung des Waffenrechtes werden im Zuge der schrecklichen Ereignisse in Winnenden und auch in meinem Wahlkreis in Ansbach auf den Ebenen von Gesellschaft und Politik geführt und auch wir Grünen beteiligen uns an dieser Debatte.

Das Waffenrecht ist aus gutem Grund sehr streng. Wie die USA mit ihrem – in meinen Augen – zu liberalen Umgang mit Waffen zeigen – besteht ein unmittelbarer Zusammenhang aus der Verfügbarkeit von Schusswaffen und deren gewaltsamer Anwendung. Auch wenn der Waffenbesitzende integer ist, zeigt leider die Realität, dass der Zugang zu Waffen oft unzureichend geschützt ist. Der beste Weg für Gewaltprävention im Zusammenhang mit Schusswaffen ist, den Zugriff zu Waffen und Munition zu erschweren.

Aus diesem Grund befürworte ich eine Verschärfung des Waffenrechts. Zentraler Punkt ist für uns Grüne dabei, dass Waffen nicht im einsatzfähigen Zustand in der Wohnung gelagert werden dürfen, das heißt vollständig und gemeinsam mit Munition.

Natürlich gibt es Berufszweige, die auf Grund der Ausübung ihrer Tätigkeit auch in ihren Privaträumen das Recht erhalten müssen, Waffen zu lagern. Dies gilt z.B. für Jäger, die auch in der Nacht gerufen werden um angefahrenes Wild zu erschießen. Ebenso gilt dies für den kleinen Kreis gefährdeter Personen, die auf Waffen angewiesen sind.

Wie Sie richtig bemerkt haben, ist die Kontrolle von Waffenbesitzern rechtlich möglich. Ich halte das nicht nur für richtig, sondern sogar für geboten. In der Praxis, so die Landesinnenminister, rufen die Behörden vor einem Hausbesuch allerdings an. Ob auf diesem Weg eine wirkliche Überprüfung der Aufbewahrungssituation stattfindet wage ich zu bezweifeln

Ich gebe Ihnen Recht in ihrer Position: Zu viel Verrechtlichung ist nicht begrüßenswert. Wir Grünen sehen das genauso! Es geht immer um das richtige Maß. Wir denken aber auch, dass mit einem verschärften Waffenrecht ein Beitrag zur öffentlichen Sicherheit geleistet wird und halten verschärfte Waffenrechtssetzung für ein Thema, dass uns auf Grund unserer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern am Herzen liegen muss.

Hier finden Sie einen Antrag der Grünen Fraktion zum Waffenrecht, der erst im Juni 2010 eingebracht wurde: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/021/1702130.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Kekeritz