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Uwe Feiler
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Frage von gyrina h. •

Wann wird die 1996 ausgesetzte aber immer noch bestehende Vermögenssteuer entsprechend der damaligen Auflagen d.Bundesverfassungsgerichts, höhere Bewertungssätze zu finden, realisiert?Kein Thema CDU?

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Sehr geehrte Frau Heyn, 

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vermögenssteuer, die ich gerne beantworte.

Das Vermögensteuergesetz ist tatsächlich formal noch in Kraft, wird aber seit 1. Januar 1997 nicht mehr vollzogen, weil eine Neuregelung innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist nicht erfolgt ist. Der Verzicht auf die Erhebung der Vermögensteuer ab 1997 ging mit einer Anhebung der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer einher, um die Steuerausfälle zu Lasten der Länder teilweise zu kompensieren. Die Ertragshoheit für die Vermögensteuer steht den Ländern zu. Aufgrund der bei den Ländern liegenden Ertragshoheit ist das Aufhebungsgesetz zustimmungsbedürftig. Auch haben sich die derzeitigen Koalitionspartner im Koalitionsvertrag nicht darauf geeinigt, die Vermögensteuer aufzuheben.

Die CDU/CSU ist gegen die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Die Vermögensteuer würde alle zusätzlich belasten. Sie würde das Wohnen durch die Belastung der Eigentümer und Mieter verteuern. Und durch die Beanspruchung der Betriebsvermögen, wären viele Arbeitsplätze gefährdet. Die Vermögensteuer ist eine Wohlstandsbremse, deswegen lehnen wir sie ab.

Mit freundlichen Grüßen 

Uwe Feiler

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