Sehr geehrter Frau Röpcke, Steuergeld für "körpernahe Dienstleistungen" für Abgeordnete. Was tun Sie dafür, so eine Steuerverschwendung zu unterbinden?
Einige Abgeordnete geben in 4 Monaten soviel Geld für "körpernahe Dienstleistungen" aus (Quelle: Die Welt Mi. 27.08.25) wie viele Menschen im Jahr verdinen! Das ist nicht zu verstehen, zumal die Diäten der Abgeordneten ja nicht gerade am Rande des Existenzminimums liegen. Wenn der Abstand von "Volkseinkommen" und "Volksvertretereinkommen" so eklatant groß ist, ist der Erfolg der (in meinen Augen faschistischen) AfD kein Wunder.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage – und auch dafür, dass Sie sich so klar gegen rechtsextreme und antidemokratische Positionen stellen. Das ist in diesen Zeiten leider keine Selbstverständlichkeit.
Ich verstehe sehr gut, dass viele Menschen über die in den Medien genannten Summen für Friseur*innen-, Visagist*innen- oder Fotografenleistungen irritiert oder auch verärgert sind. Diese Beträge wirken tatsächlich hoch – und sie sollten kritisch überprüft werden.
Die genannten Ausgaben stammen aus Ministerialhaushalten auf Bundesebene, also nicht von Abgeordneten, sondern von Regierungsstellen, die öffentliche Auftritte, Pressefotos oder Staatsbesuche organisieren. Das erklärt einiges, aber sicher nicht alles. Auch hier gilt: Maß und Transparenz müssen stimmen.
Für uns im Landtag Schleswig-Holstein ist klar geregelt, dass Abgeordnete keine öffentlichen Gelder für solche persönlichen Dienstleistungen verwenden dürfen. Diese Kosten sind privat zu tragen.
Ich finde: Politik muss nachvollziehbar mit Geld umgehen. Wenn Menschen das Gefühl bekommen, dass dort übermäßig ausgegeben wird, verlieren sie Vertrauen – und das dürfen wir nicht zulassen.
Freundliche Grüße
Uta Röpcke, MdL

