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Uta Röpcke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gabriele S. •

Energieausbau entgegen BNetzA-Vorgaben

Sehr geehrte Frau Röpcke,
lt. BNetzA-Aussage (sind) „alle Umweltaspekte genau zu betrachten. Besonderes Augenmerk … dabei auf Menschen und Gesundheit, Tiere und Pflanzen, Grund und Boden“ (Quelle: www.netzausbau.de/wissen/umwelt) Aber TA-Lärm erlaubt Überschreitung auf bis 90 dB in Wohngebieten (Quelle: TA Lärm, BImSchG). Was tun Sie zur Umsetzung der BNetzA-Aussage zur Vermeidung von Lärmimmissionen, zum Schutz der Menschen?
Für geplante Multi-Terminal-Hub-Errichtung wird Naturschutz nicht beachtet, Lebensraum vieler Tiere (auch geschützte Arten) wird zerstört. Knicks müssen eingeebnet werden trotz Biotop-Schutz und Charaktermerkmal Schleswig-Holsteins. Naturschutzgebiete (Natura 2000) sollen bebaut werden. Was tun Sie, um uns und die Natur zu schützen?
Abstände zur Wohnbebauung sollen tlw. 10 bzw. 80 m (Quelle: Tennet) betragen. Erhebliche Immissionen werden befürchtet. Warum gibt es keine gesetzliche Regelung? Werden Sie das vorantreiben?
Danke für Ihre Antwort.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und den berechtigten Hinweis, dass der Schutz von Natur und Mensch selbstverständlich auch beim Ausbau und der Transformation der Energieversorgung beachtet werden muss. Dies ist auch uns Grünen ein wichtiges Anliegen, letztlich erfolgt diese Transformation ja für den Klimaschutz, also gerade dazu, Lebensräume für Natur und Mensch zu erhalten. Im kürzlich verabschiedeten Klimaschutzprogramm der Landesregierung findet sich daher auch explizit der Passus „Klimaschutz sollte so ausgestaltet werden, dass möglichst viele Synergien zu wirtschaftlichen, sozialen, naturschutzpolitischen und anderen Umweltzielen genutzt werden“. Klimaschutz und der Schutz von Lebensräumen für Mensch und Natur werden also miteinander – nicht gegeneinander – gedacht.

Zu Ihren konkreten Fragen bzgl. Lärm- und Immissionsschutz :

Lärmschutz

Von Hochspannungsfreileitungen können Geräusche ausgehen z.B. bei bestimmten Witterungen durch Koronaeffekte. Dabei kann der Schallleistungspegel direkt an der Quelle zwischen 50 und 60 dB(A) betragen.

Erhebliche Belästigungen durch Geräusche sind nicht zu erwarten, wenn die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm eingehalten werden. Diese Richtwerte gelten für den Einwirkungsort der Geräusche und sind deshalb abhängig von der Einstufung der Gebiete, in dem das entsprechende Wohnhaus liegt. Sie betragen z.B. für allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts und für reine Wohngebiete 50 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts. Die Abstände zur Hochspannungsfreileitung werden in einem Lärmschutzgutachten im Planfeststellungsverfahren zum Netzausbau ermittelt.

Schutz vor elektromagnetischen Feldern

Von Hochspannungsfreileitungen gehen auch elektrische und magnetische Felder aus. Diese wirken auf den menschlichen Körper, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten sind. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch diese Felder gibt es die 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV), die Verordnung über elektromagnetische Felder. Die dort festgelegten Grenzwerte basieren auf der Empfehlung nationaler und internationaler Experten (Strahlenschutzkommission und internationale Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung). Diese erarbeiteten vor dem Hintergrund der aktuellen Forschungslage Grenzwertempfehlungen für Orte, an denen sich Menschen dauerhaft aufhalten (dazu zählen insbesondere Wohngebäude, Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten aber auch die zugehörigen Grundstücke). Die Grenzwerte berücksichtigen auch den Schutz empfindlicher Personen wie z.B. ältere Menschen und Kinder.

Einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand beim Netzausbau zur Wohnbebauung gibt es nicht. Wenn die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden, sind schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu befürchten. Im Planfeststellungsverfahren zum Netzausbau werden dazu Gutachten erstellt.

Aus unserer Sicht bestehen damit belastbare gesetzliche Regelungen bzw. Verordnungen, die übermäßige Immissionen von Schall und elektromagnetischen Feldern gerade in Wohngebieten verhindern sollten. Natürlich gilt es dennoch, Maßnahmen immer wieder auch in Einzelfällen zu betrachten und zu hinterfragen und dies tun wir auch in unserer Rolle als Kontrollorgan für die Landesregierung.

Um es noch einmal zu sagen: Auch aus unserer Sicht funktioniert Klimaschutz nur gemeinsam mit Umweltschutz für Natur und Mensch, nicht gegen ihn.

Da Sie diese Anfrage sowohl an die Abgeordnete Uta Röpcke als auch den Abgeordneten Jan Kürschner geschickt haben, erfolgt diese Antwort gleichlautend für beide.

Viele Grüße,
Uta Röpcke und Jan Kürschner

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