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Frage von Joachim H. •

Frage an Ulrike Rodust von Joachim H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Rodust,
Wie stehen Sie zu den Eurounterstützungen?

Meiner Ansicht nach kümmern sich zu wenige Volksvertreter(innen) um die Einhaltung der Vorschriften des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, an die Einhaltung der „Europäischen Verträge“ - und um an das anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht [Siehe: Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts 037-2011 vom 9. Juni 2011 (Vorankündigung zur Griechenlandhilfe, Verhandlungsbeginn: 05.07.2011 10:00 Uhr)]. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in diesem Pilotverfahren, voraussichtlich im Herbst 2011, erstmals in der Hauptsache über verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Griechenland-Hilfe und dem Euro-Rettungsschirm sowie über weitere hiermit zusammenhängende Verfassungsfragen.

Obgleich auch dem Kommissionspräsident, José Manuel Barroso und auch dem EU-Währungskommissar, Olli Rehn, dieser Sachstand bekannt sein sollte, fordern beide [verfassungskonform (??) und im Einklang mit den EU-Verträgen (??)] eine weitere Aufstockung, des am 21. Juli beschlossenen „440 Mrd. Euro-Krisenfonds“. M. E. wird der Deutsche Bundestag hierzu seine Zustimmung verweigern müssen.

Wie lautet Ihre Meinung zu diesem Thema?

Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus.

Mit freundlichem Gruß

J. Hachmeister

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hachmeister,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider wurde meine Antwort, die ich am 14. September verfasst habe, aufgrund eines technischen Problems nicht übermittelt. Ich bitte dies zu entschuldigen. Untenstehend finden Sie den Inhalt meiner damaligen Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Ulrike Rodust

Sehr geehrter Herr Hachmeister,

Zu allererst will ich betonen: Die Stabilisierung des Euros ist für die Interessen Deutschlands und der gesamten Eurozone von grundlegender Bedeutung. Die Ausweitung des "Rettungsschirms" EFSF war notwendig, um die gefährdeten Staaten der Eurozone zu stützen. Eine Insolvenz Griechenlands hätte schwerwiegende Folgen für das gesamte europäische Finanzsystem.

Es ist jedoch wichtig, dass die Bemühungen um die Stabilisierung des Euros nicht bei den gegenwärtigen, kurzatmigen Vorschlägen stehenbleiben, sondern in ein mutiges Gesamtkonzept integriert werden. Wir Sozialdemokraten fordern daher, dass der EFSF (bzw. ab 2013 ESM) zu einem Europäischen Währungsfonds mit einem breiten Mandat ausgebaut wird. Daneben dürften Euro-Bonds, sofern sie von einem funktionierenden Haushaltsregelwerk begleitet werden, an welches sich alle Mitgliedsstaaten halten müssen, zu einer Beruhigung der Finanzmärkte führen und den Euro langfristig stärken. Auch eine effektive Regulierung des Finanzsektors, u.a. durch die Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer, ist ein wichtiger Punkt, der nicht länger vertagt werden darf. Wir sehen dies als Mittel, die Verursacher der Finanzkrise an den Kosten der Rettung zu beteiligen.

Ihre Frage zielt auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 07.09.2011 bzgl. der Grundgesetzkonformität des Rettungsschirmes ab. Das Gericht hat sich ausdrücklich nicht mit der inhaltlichen Angemessenheit des Rettungsschirms als Instrument befasst. Stattdessen betonten die Richter die notwendige Wahrnehmung des Budgetrechtes durch den Bundestag. Ich begrüße die Entscheidung, da das BVerfG der Entparlamentarisierung von Wirtschafts- und Finanzpolitik, wie sie von Angela Merkel und Nicolas Sarkozy betrieben wird, einen Riegel vorgeschoben hat. Das Durchdrücken von neuen Rettungsmaßnahmen durch die Parlamente ohne klares Gesamtkonzept ist nicht länger akzeptabel. Es kann auch nicht sein, dass eine europäische Wirtschaftsregierung aus Treffen von Staats- und Regierungschefs bestehen soll, bei denen die Entscheidungen hinter verschlossenen Türen gefällt werden. Die Koordinierung der Wirtschaftspolitik ist Aufgabe der Kommission, die dabei vom Europäischen Parlament kontrolliert werden muss.

Inwiefern das BVerfG-Urteil die Einführung von Euro-Bonds erschwert, muss neu geprüft werden. Zum Zwecke der Euro- und EU-Rettung muss gegebenenfalls auch auch über Änderungen der EU-Verträge nachgedacht werden, wenn dies notwendig ist.

Dass die Staats- und Regierungschefs das Urteil bei ihren neuen Vorschlägen zur Euro-Rettung nicht abgewartet haben, ist der Erfordernis zu zügigem Handeln in Fragen der Finanzkrise geschuldet. Da die Ratifikation der Rettungsschirmaufstockung durch die Parlamente jedoch Voraussetzung ist, sehe ich nicht die Gefahr, dass die Parlamente dadurch umgangen werden. Jedoch fordern auch wir Sozialdemokraten, dass die Erweiterung des EFSF-Vertrages dem Bundestag unverzüglich zur Ratifizierung vorgelegt wies.

Herzliche Grüße,

Ulrike Rodust