Frage von Dieter C. • 16.04.2024
Antwort ausstehend von Ulrike Bahr SPD
Wenn Eltern in Elternzeit gehen, beziehen sie kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern eine Entgeltersatzleistung als staatliche Leistung.
Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an Pensionär:innen erfolgt gemäß Ruhegehalts- und Anteilssatzes.