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Ulrike Bahr
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Frage von Ursula P. •

Ich bin pensionisierte Postbeamtin. Erhalte ich die Inflationsausgleichszahlung vollständig oder wird sie gekürzt?

Sehr geehrte Frau Bahr,
bis heute weiß ich nicht, ob ich die vollständige Inflationsausgleichszahlung erhalte oder ob sie den Ruhegehaltssatz angepaßt wird.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau P.,

nach aktuellem Sachstand muss die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen erst per Gesetz beschlossen werden. Dies ist für Herbst 2023 vorgesehen. Der aktuelle Entwurf sieht folgende Regelung vor:

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene und Unterhaltsbeitragsempfänger erhalten die Sonderzahlung in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB

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