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Ulrike Bahr
SPD
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Frage von Kurt R. •

Frage an Ulrike Bahr von Kurt R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bahr,

Haben Sie für dieses Gesetz gestimmt? Wie rechtfertigen Sie diese Entscheidung?

https://netzpolitik.org/2019/bundestag-schafft-cum-ex-ausnahme-von-informationsfreiheit/

Mit freundlichen Grüßen
K. R.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Seit vielen Jahren engagieren sich die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen für die Aufklärung der Vorgänge in den Cum-Ex Fällen. Cum-Ex Gestaltungen waren schon immer illegal oder vielmehr kriminell. Wenn Sie sich "erstatten" lassen, was Sie nicht bezahlt haben oder sich sogar mehrfach "erstatten" lassen, was Sie niemals bezahlt haben, ist das Betrug.

Leider haben wir im Parlament den Cum Ex Betrug lange nicht bemerkt. Auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Betrug lange nicht bemerkt. Das ist ja auch das Ziel von Betrügereien: Oft sind die Vorgänge so kompliziert, verschleiert bzw. im Ausland getarnt, dass es nicht leicht ist sie zu entdecken. Außerdem ist das Parlament keine Vollzugsverwaltung. Das Parlament bedient sich der Aufsichts- bzw.- Prüfbehörden, schließlich auch der Staatsanwaltschaft. Wir hatten Maßnahmen ergriffen, die nationalen Fälle unmöglich gemacht - plötzlich wurden neue Fälle, Gestaltungstricks über das Ausland kreiert und wir mussten die Gesetzgebung erneut ändern um auch diese Fälle zu verhindern.

Nun wird im kommenden Jahr eine von Olaf Scholz initiierte Spezialeinheit gegen Steuerbetrug ihre Arbeit aufnehmen. Im Bundesministerium der Finanzen und im Bundeszentralamt für Steuern. Damit sollen solche illegalen Gestaltungen in Zukunft früher entdeckt und aufgedeckt werden können. Dazu gibt es eine Projektgruppe zur Prävention von kapitalmarktbezogenen Steuergestaltungen. Zusammen mit der in dieser Woche im Parlament diskutierten (und morgen hoffentlich beschlossenen) Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen hat die Finanzverwaltung hier zwei effektive Instrumente im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung.

In der von Arne Semsrott in dem von Ihnen verlinkten Artikel angesprochenen Regelung aus dem Jahressteuergesetz 2019, geht es allerdings um eine Gesetzesänderung, die eine längst bestehende Praxis konkretisiert: Absprachen zwischen den Steuerbehörden finden nicht öffentlich statt. Am Status quo ändert sich also de facto nichts. Wie hier der Bogen zu Cum-Ex geschlagen werden soll, erschließt sich mir nicht. Um Cum Ex Fälle kümmern sich inzwischen Gerichte, es gab einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Außerdem herrscht Konsens zwischen den Finanzbehörden, hier aufzuklären.

Die Nichtöffentlichkeit solcher Gespräche ärgert natürlich einige besonders: Zunächst jene, die über alles schreiben, Vermutungen anstellen, ihre Leserinnen und Leser mit Spekulationen versorgen. Dann aber auch jene, die die Steuersparmodelle schon entwickeln, bevor die Gesetzgebung abgeschlossen ist. Ein Hase-und -Igel-Spiel.

Die fehlende Öffentlichkeit hat den Vorteil, dass externe Institutionen, etwa Steuerberaterkanzleien (dazu gehören auch die vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der Welt: Deloitte, EY (Ernst & Young), KPMG und PricewaterhouseCoopers (PwC)), keinen Einblick haben, über welche Formen der Steuergestaltung gerade zwischen den Finanzbehörden gesprochen wird und so ggf. eilig darauf reagieren könnten und ihre Modelle anpassen und neue Gestaltungsspielräume aufmachen.

Der Deutschen Bundestag als Gesetzgeber hat natürlich weiterhin ein Fragerecht gegenüber den Finanzbehörden, wie und warum solche Absprachen getroffen wurden und kann darauf gesetzgeberisch reagieren.

Sie sehen, Herr Semsrott skandalisiert hier einen bereits vorhandenen, lediglich konkretisierten Tatbestand und verknüpft ihn dann nicht nachvollziehbar mit dem Cum-Ex Betrug. Oder vielleicht ist es doch nachvollziehbar, denn mit Cum-Ex lassen sich Aufmerksamkeit und Leserzahlen auch "oller Kamellen" schnell erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Bahr, MdB

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