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Frage von Anton S. •

Frage an Ulrich Lechte von Anton S. bezüglich Recht

Nach meinem Wissenstand werden die Kameras am Regensburger Bahnhof aufgerüstet, um zukünftig eine Gesichtserkennung zu ermöglichen. Selbst der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung ist gegen diese Technologie. Wie stehen Sie zum Thema Gesichtserkennung?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

danke für Ihre Frage.

Die von Bundesinnenminister Seehofer vorgeschlagenen Maßnahmen zum Ausbau der Videoüberwachung zwecks Gesichtserkennung und die damit verbunden Änderungen des Bundespolizeigesetzes lehne ich entschieden ab. Auch einer Installierung von Kameras in den Bussen der Domstadt stehe ich kritisch gegenüber. Dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Busfahrer kann man dadurch gerecht werden, indem man wie in anderen Städten eine Abtrennung der Fahrerkabine durch Plexiglas vornimmt.

Zum einen kann ich es nicht für gutheißen, wenn unbescholtene Bürgerinnen und Bürger durch staatliche Maßnahmen zu potenziellen Verdächtigen abgestempelt werden sollen. Ich möchte in einem freien Land und keinem Überwachungsstaat leben.
Zum anderen widerspricht der Einsatz automatisierter Gesichtserkennung dem Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum.
Ich sehe folglich in den geplanten Maßnahmen einen Widerspruch zu den in Art. 2 Abs. 1 GG genannten Grundrechten.

In der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sind das Recht auf Privatsphäre und auf informationelle Selbstbestimmung als Ausdruck des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes besonders geschützt.

Ich hoffe, Ihnen Ihre Frage hiermit zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Lechte MdB

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