(...) Davon sind nicht nur die Steuern und eventuelle Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch Beiträge für eine private Absicherung sowie die Werbungskosten abzuziehen. Das sich daraus ergebende so genannte bereinigte Einkommen ergibt den Hinzuverdienst, auf den die Anrechnungsregelung anzuwenden ist. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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