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Ulrich Lange
CSU
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Frage von Ivan T. •

Frage an Ulrich Lange von Ivan T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lange,

wir, eine studentische Arbeitsgruppe des Lehrstuhls Verwaltungswissenschaft der Universität Potsdam sind auch DAAD-Teilnehmer an einem Internationalen Masterstudiengang mit einer Russischen Universität der Völkerfreundschaft und führen im Rahmen eines Seminars "Design empirischer Fallstudien in Politik- und Verwaltungsforschung". Grundlagen der Politikfeldforschung am Beispiel ausgewählter Politikbereiche (Prof. Hucke) eine Studie zum Thema "Einfluss der Politik auf das energiepolitische Ziel der Energie(quellen)sicherheit" durch. Dabei interessieren uns besonders Fragestellungen hinsichtlich der Kooperation bzw. Zusammenarbeit Deutschlands und seiner Partner im Bereich der Erdgaslieferungen sowie der Sicherstellung der Energieversorgung. Zum Erreichen unseres Untersuchungsziels, möchten wir Sie bitten sich an unserem Projekt teilzunehmen. Dafür möchten wir Sie bitten die follgende Fragen zu beantworten:

1. Wie und mit welchen Ressourcen kann man die zukünftige Energielücke Deutschlands schließen?
2. Welche Rolle kann Erdgas spielen um diese Energielücke zu schließen?
3. Welche Vorteile und Nachteile der Schließung der Energielücken mit Hilfe des Erdgases müssen vor allem berücksichtigt werden?
4. Welche Vorteile und Nachteile der Schließung der Energielücken durch die Verstärkung der Energiepartnerschaft mit Russland müssen berücksichtigt werden?
5. Welche Optionen zur Schließung der Energielücken sind für Deutschland angesichts ihrer Ökonomie und Ökologie zu bevorzugen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Galdun, Alexander Gusev und Ivan Tsurkanu

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Herren,

für Ihre Anfrage zur Energiewende danke ich Ihnen.

Der Bundestag hat die Gesetze zum beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien beschlossen. Auch der Bundesrat hat im Wesentlichen zugestimmt.

Der Umstieg in die Erneuerbaren Energien ist eine Aufgabe, die nur als großes Gemeinschaftswerk gelingen kann. Es geht jeden an, alle werden dabei gebraucht. Wir werden die Nutzung der Kernkraft bis zum Jahr 2022 beenden. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unterstützen wir zielgenau die Entwicklung Erneuerbarer Energien zur Marktfähigkeit. Dabei berücksichtigen wir die energieintensiven Betriebe mit einer Ausgleichsregelung, um Arbeitsplätze zu sichern. Zukünftig werden energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden steuerlich gefördert, wenn diese zu einer überdurchschnittlichen Energieeffizienz führen. Zudem beschleunigen wir den Netzausbau.

Das Erneuerbare Energie Gesetz

Ziele des EEG: Entwicklung Erneuerbarer Energien zur Marktfähigkeit zielgenau unterstützen, Begrenzung der EEG-Umlage auf eine Größenordnung von 3,5 Cent/kWh Ausbauziel für Erneuerbare Energien: Mindestens 35% bis spätestens 2020 Besondere Ausgleichsregelung für energieintensive Betriebe (Stromkosten betragen mind. 15% der Bruttowertschöpfung): Absenkung des Schwellenwerts für den Gesamtverbrauch, kein verpflichtendes Energiemanagementsystem.

1. Photovoltaik
• Fortführung des „atmenden Deckels“ (Absenkungen der Förderung in Abhängigkeit von den Wachstumskorridoren beim Photovoltaik)
• Maßvolle Absenkung der überhöhten Vergütungen
• Maßvolle Beschleunigung künftiger Vergütungsdegressionen
• Es bleibt beim weitgehenden Ausschluss der Förderung von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen und damit beim Grundsatz „runter vom Acker, rauf aufs Dach“

Die Vergütungen betragen im Einzelnen:
• 21,11 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlage an oder auf einer baulichen Anlage angebracht ist, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist.
• 22,07 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlage mit dem Zweck der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie aufgestellt worden ist
Für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, beträgt die Vergütung
• bis einschließlich einer installierten Leistung von 30 Kilowatt 28,74 Cent pro Kilowattstunde,
• bis einschließlich einer installierten Leistung von 500 Kilowatt 25,87 Cent pro Kilowattstunde und
• ab einer installierten Leistung von über 500 Kilowatt 22,99 Cent pro Kilowattstunde.

Bewertung
Photovoltaikanlagen sind im Vergleich zu der Förderung von Windanlagen teurer. Sie haben den Vorteil, dass Sie auf Dächer montiert werden können und damit keine negativen Auswirkungen auf Natur und Gesellschaft haben. Photovoltaikanlagen auf Freiflächen sind abzulehnen, da sie zu einer Flächenkonkurrenz in der Landwirtschaft führen und die Förderung im Vergleich zu Wind teurer ist.

2. Biomasse
• Wesentliche Vereinfachung der Vergütungsstruktur durch vier leistungsbezogenen Anlagenkategorien und zwei Einsatzstoffvergütungsklassen
• Entkoppelung von NawaRo- und Güllebonus, aufgrund der preislich signifikanten Unterscheide der einzelnen Einsatzstoffe dabei Bestandsschutz
• Die vorgeschriebene Wärmenutzung bei Biogasanlagen bleibt bei 60 %. Die 60 %-Vorgabe gilt nicht für Anlagen, die Biomethan einspeisen, Gülleanlagen (Hofanlagen bis 75 KW) oder Anlagen, die direkt vermarkten.
• Stärkung der Reststoffverwertung
• Begrenzung des Einsatzes von Mais auf 60% massebezogen.
• Keine Besserstellung von Großanlagen gegenüber bäuerlichen Anlagen: Deutliche Degression der Vergütung bei großen Anlagen, Begrenzung der Zusatzvergütung in der Rohstoffklasse I (Mais, Rüben, Getreide …) auf Anlagen bis höchstens 5 MW
• Verpflichtende Nutzung der Marktprämie für Anlagen über 750 kW ab 2014

Bewertung:
Biogasanlagen haben den Vorteil, dass sie überall erstellt werden können, also auch bei uns im Süden, wo der Strom gebraucht wird. Zudem können die Anlagen dann eingesetzt werden, wenn Strom fehlt (grundlast- und spitzenlastfähig). Der Nachteil ist, die zunehmende Flächenkonkurrenz bei den Landwirten, die zu Existenzproblemen bei einigen Landwirten zugunsten der Energiebauern führen kann. Auch Monokulturen sind teilweise eine Gefahr für die Region.

3. Wind
• Erleichterung des Repowering, des Austauschs alter Windräder gegen leistungsstärkere neue Windkraftanlagen
• Anfänglich höhere, insgesamt aber nicht umfangreichere Vergütung für Offshore-Windstrom;
• Maßvolle Degression bei Onshore-Windstrom (1,5% jährlich
• Verlängerung des Systemdienstleistungsbonus bis 31.12.2014
• Keine Öffnung für Anlagen in Naturparks und Landschaftsschutzgebieten

Im Einzelnen sind für Strom von Onshore Windanlage folgende Vergütungen vorgesehen:

• Für Strom aus Windenergieanlagen beträgt die Vergütung 4,87 Cent pro Kilowattstunde (Grundvergütung).
• Die Vergütung beträgt in den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage 8,93 Cent pro Kilowattstunde (Anfangsvergütung). Diese Frist verlängert sich um zwei Monate je 0,75 Prozent des Referenzertrages, um den der Ertrag der Anlage 150 Prozent des Referenzertrages unterschreitet. Referenzertrag ist der errechnete Ertrag der Referenzanlage nach Maßgabe der Anlage 3 zu diesem Gesetz.
• Anlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 50 Kilowatt gelten im Sinne des Absatzes 2 als Anlagen mit einem Referenzertrag von 60 Prozent.

Bewertung: Windanlagen sind ist sehr effizient, sodass Windenergie mit wesentlich weniger Förderung auskommt als Photovoltaik. Der Nachteil ist aber, dass der Wind nur an bestimmten Stellen so regelmäßig weht, dass die Installation von Windkraftanlagen, wenn möglich Windparks, lohnend ist. Als gesellschaftliches Problem kommt dann noch die mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung hinzu, weil Windparks das Landschaftsbild massiv verändern und Windanlagen einen ausreichenden Abstand zur nächsten Wohnbebauung haben sollten, um unnötigen Widerstand zu vermeiden. Ein Mindestabstand von 1.500 m und mindestens einen Abstand von der zehnfache Höhe der Anlagen zur nächsten Wohnbebauung scheint mir angemessen.

4. Wasser
• Vereinfachung der Vergütungsstruktur
• Degression von 1% jährlich sowohl für Neuanlagen wie für modernisierte Bestandsanlagen
• Modernisierte Speicher und Speicherkraftwerke mit ausschließlich natürlichen Zuflüssen sind künftig ebenfalls förderfähig

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange

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