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Ulrich Lange
CSU
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Frage von Matthias L. •

Damit Innovative, spurgeführte Verkehrssysteme wie die Magnetbahn oder Seilbahn auf kommunaler Ebene in Planungen kommen, soll das BGFG modernisiert werden. Gibt es dafür einen Ausschuss?

Guten Tag Herr Lange.

Das BMV in Berlin habe ich mit der Besuchergruppe der Ges. zur Förderung der Magnetschwebetechnologie e.V. im Herbst besucht und habe dort erfahren, dass Sie auch parlamentarischer Staatssekretär des Ministeriums sind. Daher wende ich mich direkt an Sie.

Nach dem Parteiprogramm der CDU sollen auch Innovative Verkehrssysteme (TransportSystemBögl oder Seilbahnen etc.) Wettbewerbsfähig werden, durch Bundes Förderfähigkeit der Infrastruktur.

Die vorgesehene Änderung des BGFG (BundesGemeindeFinanzierungsGesetz) ist notwendig und richtig, damit alle spurgeführte Verkehrssysteme auch Chancen bei der kommunalen Verkehrsplanung bekommen. Ich Danke Ihnen hier Klarheit zu schaffen. Quelle: https://www.ttk.de/share/referenzen/forschung/de/D-4596-BMVI-TSB.pdf

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Antwort von CSU

Zuständig für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Länder (und Kommunen) bzw. die von ihnen benannten Aufgabenträger. Der Bund unterstützt die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vielfältig in finanzieller Hinsicht, u.a. über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).  Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist vorgesehen, das GVFG u.a. für innovative Ansätze wie zum Beispiel Magnetschwebebahnen zu öffnen. Ein von BMV erarbeiteter Vorschlag zur Öffnung des GVFG für Magnetschwebebahnen befindet sich derzeit in Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.

Seilbahnvorhaben für den Nahverkehr sind bereits heute bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen mit bis zu 75 % der förderfähigen Kosten im Rahmen des GVFG finanzierbar. Das BMV tagt regelmäßig seit 2019 mit einem Arbeitskreis Urbane Seilbahnen, um mit interessierten Kommunen, Landesvertretern und Wissenschaft das Thema aufzugreifen und Unterstützungsmöglichkeiten zu diskutieren. Ein Ergebnis dieser Gespräche war die Beauftragung des Leitfadens Urbane Seilbahnen im öffentlichen Nahverkehr. Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem GVFG im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms gefördert werden sollen, wird von den Ländern vorgeschlagen. Der Bund hat diesbezüglich kein Initiativrecht.

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