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Ulf Thiele
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Frage von Antje B. •

Stimmen Sie der automatischen Kopplung des Rentenalters zu ja oder nein?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie stellen sie zu Recht direkt – eine automatische Kopplung des Rentenalters betrifft jede und jeden, und sie verdient eine klare Antwort.

Zur Zuständigkeit vorweg

Über die gesetzliche Rente entscheidet der Deutsche Bundestag. Als Landtagsabgeordneter stimme ich darüber nicht ab, und ich könnte es auch nicht. Was ich tun kann, ist eine Position beziehen und sie innerhalb der Union vertreten – und das tue ich.

Die CDU hat im Januar 2025 festgehalten: „Das Renteneintrittsalter bleibt stabil bei 67 Jahren. Damit gibt es Planungssicherheit" – und: „An der bestehenden gesetzlichen Regelung zum Renteneintrittsalter hält die Union fest."

Dabei ist es aber nicht geblieben. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat im Frühjahr 2026 gefordert, das Renteneintrittsalter „behutsam, aber verbindlich" an die steigende Lebenserwartung zu koppeln, nach dem Vorbild Dänemarks. Die Rentenkommission hat im Juni 2026 einen Katalog mit 33 Empfehlungen vorgelegt, darunter genau diese Kopplung mit langsamem Anstieg. Der Bundeskanzler hat erklärt, das Paket vollständig umsetzen zu wollen, weil die Vorschläge nur in ihrer Gesamtheit funktionieren.

Aus meiner Sicht ist eine automatische Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung vertretbar und Teil einer ehrlichen Antwort auf die Probleme des heutigen Systems – aber nur mit Bedingungen, und diese Bedingungen sind entscheidend.

Der Grund für die Kopplung liegt auf der Hand: Wenn wir länger leben, beziehen wir länger Rente. Ein System, das diese Tatsache ignoriert, wird entweder unbezahlbar oder muss die Beiträge immer weiter erhöhen – und die Rechnung zahlt die jüngere Generation, welche zugleich die Rechnungen der demografischen Entwicklung und der Staatsverschuldung begleichen soll. Das ist nicht generationengerecht. Eine feste Regel schafft außerdem Verlässlichkeit: Jede und jeder kann ausrechnen, wann der Ruhestand beginnt, statt alle paar Jahre einer neuen politischen Debatte ausgesetzt zu sein.

Zugleich nenne ich die Bedingungen, unter denen eine solche Koppelung erfolgen sollte:

  • Nicht allein auf die durchschnittliche Lebenserwartung schauen. Geringverdiener leben statistisch deutlich kürzer als Besserverdiener. Eine Kopplung, die das nicht berücksichtigt, verschärft soziale Ungleichheit.
  • Beschäftigte in schwerer körperlicher Arbeit dürfen nicht überfordert werden. Wer sein Arbeitsleben auf dem Bau, in der Pflege oder im Handwerk verbracht hat, kann nicht einfach länger arbeiten wie jemand im Büro.
  • Kopplung ohne Anpassung der Arbeitswelt ist wertlos. Länger arbeiten heißt: Betriebe müssen ältere Beschäftigte halten, Arbeitszeitmodelle müssen flexibler werden, und es braucht verlässliche Abschlagregeln und Übergänge für die, die nicht mehr können.
  • Die Logik umgekehrt gilt weiterhin: Der abschlagsfreie Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren muss bleiben. Wer ein langes Arbeitsleben hinter sich hat, soll nicht mit Abschlägen bestraft werden.

Was das für Sie konkret heißt

Für die jetzigen Rentnerinnen und Rentner ändert sich nichts. Für alle mit Jahrgang vor etwa 1970 ergeben sich aus einer Kopplung aller Voraussicht nach keine oder nur geringe Verschiebungen. Betroffen wären vor allem jüngere Jahrgänge – und für sie muss die Regelung klar und berechenbar sein, nicht alle paar Jahre nachjustiert.

Diese Position vertrete ich innerhalb der Union offen und dränge darauf, dass eine Kopplung, wenn sie kommt, sozial ausgestaltet wird – mit Rücksicht auf die unterschiedliche Lebenserwartung und mit fairen Übergängen für körperlich belastete Berufe. Wie sich die Beratungen im Bund entwickeln, ist derzeit offen; das Verfahren steht am Anfang, und genau jetzt wirken solche Einwände.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Thiele

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