Würden Sie für die Abschaffung des IFG stimmen?
Die Abschaffung des IFG ist ein massiver Angriff auf die Transparenz in der Politik. Unzählige Skandale würden künftig nicht mehr aufgedeckt werden. Die Regierung und auch mögliche künftige Regierungen unter AfD-Beteiligung könnten ihren Abbau von Bürgerrechten mit weniger öffentlicher Kontrolle verfolgen. Zugleich würde das Korruptionsrisiko massiv steigen.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und für die klare Haltung, die darin zum Ausdruck kommt. Ich antworte Ihnen offen – auch dort, wo wir unterschiedlicher Auffassung sind.
Zur Zuständigkeit
Über das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes entscheidet der Deutsche Bundestag. Als Landtagsabgeordneter stimme ich darüber nicht ab. Was ich kann, ist eine eindeutige Position beziehen – und die soll hier stehen.
Meine Position zum Bundesgesetz
Die Union sieht das IFG kritisch, und ich teile diese kritische Sicht. Der Grund ist nicht, dass ich Transparenz für verzichtbar hielte, sondern dass das Gesetz in seiner heutigen Form drei Probleme hat, die man benennen darf:
- Es belastet die Verwaltung erheblich. Anfragen binden Personal, das an anderer Stelle fehlt – in Zeiten knapper Kassen ein realer Kostenfaktor.
- Es erzeugt eine Schieflage: Die spezifischen Auskunftsrechte von Presse und Abgeordneten bleiben mitunter hinter den Ansprüchen der Allgemeinheit zurück. Das ist nicht sinnvoll austariert.
- Es kollidiert in Einzelfällen mit dem Schutz personenbezogener Daten und mit Sicherheitsbelangen.
Deshalb halte ich eine Novellierung für richtig – nicht ein ersatzloses Streichen. Eine Reform muss drei Dinge sicherstellen: dass die öffentliche Kontrolle erhalten bleibt, dass die Verwaltung nicht überlastet wird, und dass der Schutz von Personen gewahrt bleibt. Wenn eine Reform diese drei Ziele verbindet, trage ich sie mit. Eine Abschaffung ohne funktionierenden Ersatz wäre der falsche Weg – das sage ich auch innerhalb meiner Partei.
Und in Niedersachsen – hier trage ich Verantwortung
In Niedersachsen gibt es kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz. Dass Niedersachsen und Bayern bisher kein IFG haben, ist ein Befund, der viele ärgert – und die Gründe dafür sind genau die, die Sie vermuten:
Die Vorgängerregierung aus SPD und CDU hat die Informationsfreiheitsgesetze anderer Länder evaluiert und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Open-Data-Strategie der bessere Weg ist. Seither stellt das Land Datensätze kostenfrei über govdata.de bereit. Diesen Weg halte ich für tragfähig, denn er hat einen entscheidenden Vorteil: Er entlastet die Behörden statt sie zu belasten. Wo Informationen proaktiv veröffentlicht werden, braucht es keine Einzelanfrage – Bürgerinnen und Bürger bekommen die Daten, und die Verwaltung muss nicht jede Anfrage einzeln bearbeiten. Das ist Transparenz und Bürokratieabbau in einem, während das klassische Anfrageverfahren genau das Gegenteil bewirkt.
Hinzu kommt die kommunale Ebene. Ich halte es für falsch, den Kommunen per Landesgesetz eine Antrags- und Bearbeitungspflicht aufzuerlegen, die gerade kleine Gemeinden personell überfordert. Kommunen können eigene Informationsfreiheitssatzungen erlassen und selbst entscheiden, welches Angebot sie ihren Bürgerinnen und Bürgern machen – dieser Weg ist richtig und bleibt richtig.
Zu Ihrem Einwand, das sei eine Bedrohung für die Demokratie: Diesen Punkt nehme ich ernst, und ich will ihm nicht ausweichen. Das IFG hat Missstände aufgedeckt – die Pkw-Maut, die Maskenaffäre, Cum-Ex. Das ist ein Verdienst, das ich nicht bestreite. Meine Auffassung ist nur: Diese Kontrolle muss erhalten werden, aber sie muss intelligent organisiert sein. Ein Staat, der sich in jede Anfrage einzeln hineinarbeitet, kontrolliert sich nicht besser – er wird langsamer. Eine offene Datenpolitik, die Akten proaktiv zugänglich macht, kontrolliert ihn an mehr Stellen gleichzeitig.
Bemerkenswert ist im Übrigen: Rot-Grün hat Niedersachsen 2022 im Koalitionsvertrag ein „modernes und umfassendes Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz" versprochen. Bis Ende April 2026 lag kein Gesetzentwurf im Landtag. Der Entwurf hat das Justizministerium erst Ende 2025 verlassen und befindet sich seit dem 20. August 2026 in der Ressortabstimmung. Die Skepsis gegenüber solchen Gesetzen ist also nicht nur bei der Union verbreitet – auch die aktuelle Landesregierung ist in vier Jahren nicht über Ankündigungen hinausgekommen. Das zeigt, wie schwierig die Abwägung tatsächlich ist.
Daher werde ich mich dafür einsetzen, dass Niedersachsen den Open-Data-Weg konsequent ausbaut und nachvollziehbar macht, und ich werde eine Bundesreform nur unterstützen, wenn sie den Kern der öffentlichen Kontrolle erhält.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ulf Thiele

