Torsten Herbst
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FDP
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Frage von Uwe W. •

Unterstützen Sie eine Grundgesetzergänzung, damit die bisher leere Phrase über Abstimmungen endlich zu einer lebendigen Mitbestimmung in Deutschland führt (Einführung direkte Demokratie) ?

Abstimmungen stehen zwar neben Wahlen im Grundgesetz, sind aber nach vorherrschender Rechtsauffassung nur in Ausnahmefällen zulässig (Gebietsreform/neue Verfassung).
Damit ist Deutschland das einzige europäische Land, in dem Abstimmungen praktisch unzulässig sind. (auf Bundesebene)
Selbst Ungarn oder andere oft kritisierte Staaten, wie Russland oder die Türkei, erlauben ihren Bürgern abzustimmen (also Sachentscheidungen, nicht nur Wahl von König+Hofstaat).
Das müssen keine polarisierenden Entweder/Oder-Entscheidungen sein. Ich würde gerne auch konsensbildende Verfahren wie systemisches Konsensieren praktisch anwenden dürfen und auch eine Art Themenkompetenzprüfung als Zugangsvoraussetzung zur Abstimmung befürworten (um spontanen Bauchentscheidungen oder Sabotage vorzubeugen).
An der politischen Machtlosigkeit des Normalbürgers muss sich was ändern, dafür bin ich 1989 auf der Straße gewesen und habe "Wir - sind das Volk!" gerufen. Das Heute ist eher "stille Post" als Partizipation.

Torsten Herbst
Antwort von
FDP

Wir als Freie Demokraten bekennen uns zur repräsentativen Demokratie. Die zentralen Orte der Diskussion und Entscheidung sind unsere Parlamente. Auch die repräsentative Demokratie gewinnt aber durch neue Instrumente der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Wahlen. Entscheidender Adressat und Auftraggeber für mehr Bürgerbeteiligung sind für uns daher die Parlamente, etwa durch die Möglichkeit der Bürgerberatung durch Hausparlamente, die Erweiterung des Petitionsrechts um das „Bürgerplenarverfahren“ oder durch per Zufallsauswahl besetzte Bürgerräte. Stets muss dabei unmissverständlich klargestellt sein, dass nur das Parlament legitimierte Entscheidungen trifft, der Beratungsauftrag klar eingegrenzt und die Erwartungen klar definiert sind. 

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