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©Rayk Weber / CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt
Die Regelung zur pauschalen Übernahme eines Beitrags des Dienstherrn zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung der Beamten ist mit Wirkung vom 01.01.26 (unabhängig vom Veröffentlichungsdatum) in Kraft getreten
Die Regelung zur pauschalen Übernahme eines Beitrags des Dienstherrn zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung der Beamten ist mit Wirkung vom 01.01.26 (unabhängig vom Veröffentlichungsdatum) in Kraft getreten.
Seien sie versichert, dass ich alles in meinen Kräften stehende tun werde, um eine Regierungsbildung ohne die AfD zu ermöglichen.
Die gesetzliche Änderung hat jetzt die Ebene der Fachausschüsse durchlaufen. Der endgültige Beschluss im Landtag ist im Dezember diesen Jahres vorgesehen.
Auf Grund der begrenzten finanziellen Möglichkeiten des Landes und auch der Kommunen im Land ist eine weitere Bezuschussung im Rahmen eines Sozialtickets derzeit leider nicht möglich.