Timon Gremmels
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Frage von Elisabeth B. •

Was tun Sie, damit ich mir als Wohnungseigentümerin ein Balkonkraftwerk aufhängen darf?

Sehr geehrter Herr Gremmels,

Ich bin Wohnungseigentümerin und wollte mir nach den Steueränderungen nun ein steckerfertiges Photovoltaikmodul am Balkongeländer aufhängen. Einerseits um bei Sonnenschein meinen E-Bike Akku günstig zu laden, den Grundverbrauch abzudecken, aber auch allgemein um Teil der Energiewende zu werden, für Klimaschutz und um Deutschlands Resilienz zu stärken.

Leider habe ich die Rechnung ohne meine älteren Mitbürger und Nachbarn gemacht, die dem ganzen äußert skeptisch gegenüber stehen und Ihre Zustimmung wegen der Optik (!) verweigern; insbesondere nachdem sie über einen frappierend ähnlichen Fall hier in der ZEIT gelesen haben, dass sie damit durchkommen: https://www.zeit.de/green/2023-01/solaranlage-balkon-konstanz-landesgericht-eigentuemer

Ist das wirklich der politische Wille, den wir uns für Deutschland wünschen und in der heutigen Zeit brauchen?

Was unternehmen Sie, damit Klimaschutz vor Optik geht und jeder am Klimaschutz teilhaben darf?

Timon Gremmels
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion zur Solarenergie ist die Balkon-PV für mich ein Herzensthema. Der politische Wille innerhalb der Ampelfraktion für Erleichterungen bei der Umsetzung von Balkon-PV-Projekten ist klar vorhanden. Bereits im Sommer 2022 haben wir im Entschließungsantrag zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) festgeschrieben, dass bei der Balkon-PV zahlreiche bürokratische Vereinfachungen umzusetzen sind. Ich begrüße sehr, dass der zuständige Verband für die elektrotechnische Normierung, der VDE e.V., derzeit einige Anpassungen für die Balkon-PV in den entsprechenden Normen voranbringt. Gleichzeitig ist das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am Zug, die nötigen Gesetzesnovellen zu formulieren. Ich stehe im intensiven Austausch mit dem BMWK. In den nächsten Monaten soll ein konkreter Zeitplan vorgelegt werden.

Ebenso notwendig ist eine Reform des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG). Der Anbau einer PV-Anlage stellt eine bauliche Veränderung iSd § 20 Abs. 1 WEG dar, weswegen grundsätzlich das Einvernehmen aller Wohneigentümer bei der Installation einer Balkon-PV-Anlage notwendig ist.

§ 20 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1-4 WEG normiert gewisse Ausnahmen, in denen das Einverständnis zum Anbau nicht notwendig ist. Eine Nummer, die sich auf PV-Anlagen konkret oder eher abstrakt auf klimaschützende/energiesparende Maßnahmen bezieht, ist dort bisher nicht vorhanden.

Ich setze mich dafür ein, dass dort entsprechend nachgebessert wird und § 20 Abs. 2 S. 1 um eine Regelung zu Balkon-PV ergänzt wird. Der Reformbedarf ist durch meine SPD-Kolleg:innen aus der Arbeitsgruppe Recht bereits an das zuständige Bundesministerium für Justiz (BMJ) gemeldet worden. Nun ist auf einen Zeitplan zur Umsetzung zu warten.

Mit besten Grüßen nach Kassel

Ihr Timon Gremmels, MdB