Timon Gremmels
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Frage von Marcel H. •

Frage an Timon Gremmels von Marcel H. bezüglich Finanzen

Bezüglich der Corona Krise und den exorbitanten Hilfspaketen für Wirtschaft und Mittelstand frage ich mich, ob auch an all die prekär und geringfügig Beschäftigten gedacht wird, deren Einkommen durch die Krise weggebrochen ist. Man mag den Mieterschutz verbessert haben, aber Nahrung, Wasser und Strom zahlen sich auch nicht von alleine. Welche Antworten darauf werden im Bundestag diskutiert?

Timon Gremmels
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hensing,

das Coronavirus stellt unser Land vor die größte Herausforderung seit vielen Jahrzehnten. Die SPD-Fraktion sorgt dafür, dass der Staat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Jeder Arbeitsplatz, der verloren geht, und jeder Betrieb, der bankrottgeht, ist einer zu viel.

Menschen, denen durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht fürchten müssen, mittellos dazustehen. Deswegen wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen (u. a. ALG II). Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt. Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten zwölf Monaten des Grundsicherungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen.

Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommensausfälle haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Eltern unterstützt, wenn das Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht für den der gesamten Familie reicht. Bei Neuanträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit abgemildert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.

Niemand soll wegen der Corona-Krise seine Wohnung verlieren, niemandem soll wegen krisenbedingter Zahlungsschwierigkeiten der Strom oder das Gas abgestellt werden.
Wer wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten bekommt, die Miete oder Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Gas zu bezahlen, bekommt einen Aufschub gewährt. Das gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Kleinstunternehmen.

So wird für Mietverhältnisse das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt dabei grundsätzlich bestehen.

Noch sind nicht alle Folgen der Corona-Krise absehbar. Die Bekämpfung der Auswirkungen des Virus erfordert auch in den kommenden Wochen und Monaten entschiedenes Handeln, um die Gesundheit zu schützen, Existenzen zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Damit diese Arbeit weiterhin reibungslos gelingt, hat die SPD-Fraktion eine Task Force „Soziale Folgen der Corona-Pandemie“ eingerichtet.

Gemeinsam mit den sozialdemokratischen Mitgliedern der Bundesregierung und dem SPD-Parteivorstand wird diese Task Force fortlaufend die aktuelle soziale Lage analysieren, Probleme identifizieren und schnelle und pragmatische Lösungen erarbeiten. Sie tauscht sich dabei eng mit Ländern, Kommunen, Sozialpartnern und Sozialverbänden aus.

Eine gute Übersicht über die verschiedenen Unterstützungsmassnahme finden Sie hier: https://www.spd.de/aktuelles/corona/

Mit freundlichen Grüßen

Timon Gremmels, MdB